- Gesetzliche Pflicht zur pauschalen Kirchensteuer
Immer wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal übernimmt (z. B. 25 % nach § 40 Abs. 2 EStG bei Betriebsveranstaltung/Erholungsbeihilfe, 30 % nach § 37b EStG oder 20 % nach § 40b EStG – Ausnahme: bei der 2-%-Einheitspauschsteuer für Minijobs nach § 40a Abs. 2 EStG ist die Kirchensteuer bereits in den 2 % enthalten!), fällt zusätzlich zum Solidaritätszuschlag (5,5 %) auch pauschale Kirchensteuer an. Hierfür hat der Arbeitgeber in DATEV ein Wahlrecht zwischen zwei Verfahren (Gleichlautende Ländererlasse zur Pauschalierung der Kirchensteuer):
- 1. Das vereinfachte Verfahren (Ermäßigter Satz für ALLE Mitarbeiter)
- Der Arbeitgeber zahlt die pauschale Kirchensteuer mit einem stark ermäßigten bundeslandspezifischen Prozentsatz (je nach Bundesland zwischen 4,0 % und 7,0 % der pauschalen Lohnsteuer statt 8 % / 9 %), muss diese aber auf die Pauschalsteuer ALLER begünstigten Arbeitnehmer (auch der Konfessionslosen!) entrichten. Die einbehaltene Steuer wird in einer Summe in der Lohnsteuer-Anmeldung (Kennziffer 47) gemeldet.
- 2. Das Nachweisverfahren (Voller Satz von 8 % bzw. 9 %, aber NUR für Kirchenmitglieder)
- Der Arbeitgeber weist anhand der abgerufenen ELStAM (bzw. bei Minijobbern/Aushilfen durch einen amtlichen Fragebogen zur Religionszugehörigkeit in der Personalakte!) nach, welche konkreten Empfänger keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören.
- Für alle konfessionslosen Mitarbeiter fällt dann 0,00 Euro Kirchensteuer an; nur für die tatsächlichen Kirchenmitglieder wird der reguläre Kirchensteuersatz (8 % in Bayern/Baden-Württemberg, 9 % im übrigen Bundesgebiet) auf die Pauschalsteuer berechnet! In DATEV lässt sich dieses Wahlrecht per Klick in den Mandantenstammdaten steuern (bei über 40 % Konfessionslosen im Betrieb ist das Nachweisverfahren rechnerisch immer günstiger!).
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
Rechtsgrundlagen
Feedback mitteilen oder Thema einreichen
Haben Sie eine Anmerkung zu diesem Fachartikel oder fehlt Ihnen eine wichtige Abrechnungsfrage im Wiki? Senden Sie Ihren Hinweis direkt an das Fachteam.
Laufende Lohnabrechnung abgeben?
Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – bereits ab 34 € pro Mitarbeiter und Monat. Berechnen Sie Ihren monatlichen Festpreis direkt online.
Festpreis berechnen