- Vorgezogene Altersvollrente (vor Regelaltersgrenze)
Seit 2023 unbegrenzter Hinzuverdienst ohne Rentenkürzung möglich (§ 34 SGB VI aufgehoben). Bis zur Regelaltersgrenze gilt Beitragsgruppe 3111 und Personengruppe 120 (ermäßigter KV-Satz, aber volle RV- und AV-Pflicht).
- Erwerbsminderungsrente (§ 96a SGB VI)
Strikte Arbeitszeitgrenzen (unter 3 Std./Tag bei voller EM-Rente; 3 bis unter 6 Std./Tag bei teilweiser EM-Rente) sowie jährliche dynamische Hinzuverdienstgrenzen. Bei voller EM-Rente gilt Beitragsgruppe 3101 (AV-frei nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 SGB III).
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