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Wie funktioniert das Faktorverfahren bei Ehegatten (Steuerklasse IV mit Faktor nach § 39f EStG) und warum verhindert es Steuernachzahlungen?

  • Das Problem bei der klassischen Kombination III / V

    Wählen unterschiedlich verdienende Ehegatten die Kombination III / V, wird dem Partner in Steuerklasse V monatlich sehr viel Lohnsteuer abgezogen, und am Jahresende kommt es wegen des Progressionssprungs trotzdem häufig zu hohen Steuernachzahlungen beim Finanzamt.

  • Die Lösung über das Faktorverfahren (§ 39f EStG)

    Auf gemeinsamen Antrag der Ehegatten beim Finanzamt bleiben beide Partner in Steuerklasse IV (sodass jeder seinen eigenen Grundfreibetrag und Arbeitnehmer-Pauschbetrag direkt in seiner Lohnabrechnung behält!), und das Finanzamt ermittelt zusätzlich einen dreistelligen Faktor kleiner als 1 (z. B. 0,884) nach der Formel: Faktor = Y / X.

  • Mathematische Formel des Faktors

    Y ist die voraussichtliche gemeinsame Jahres-Einkommensteuer der Ehegatten nach dem Splittingtarif (§ 32a Abs. 5 EStG); X ist die Summe der Lohnsteuern, die sich bei getrennter Veranlagung beider Partner in Steuerklasse IV ohne Faktor ergeben würde.

  • Abwicklung über ELStAM in DATEV

    Das Finanzamt übermittelt in der ELStAM-Rückmeldung an beide Arbeitgeber die Steuerklasse „IV“ sowie den identischen Faktor (z. B. 0,884; der Faktor ist nach § 39f Abs. 1 Satz 9 EStG bis zu zwei Kalenderjahre lang gültig). DATEV berechnet die Lohnsteuer nach Steuerklasse IV und multipliziert sie mit dem Faktor. Dadurch entspricht die Summe der monatlichen Lohnsteuerabzüge fast auf den Euro genau der tatsächlichen Jahreseinkommensteuerschuld!

Praxisbeispiel

Ehepartner A verdient 60.000 €/Jahr, Ehepartner B verdient 25.000 €/Jahr. Mit Steuerklasse IV/IV und Faktor 0,925 wird der Splittingvorteil sofort monatlich berücksichtigt, ohne dass Partner B unter der hohen Abzugslast der Steuerklasse V leidet.

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