Zurück zur Übersicht

Wie wird die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung vs. Unterkunft an Arbeitnehmer nach § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG und § 2 SvEV bewertet?

  • Strikte Unterscheidung zwischen „Wohnung“ und „bloßer Unterkunft“

    Im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht hängt die Bewertung von Wohnraum, den der Arbeitgeber dem Mitarbeiter überlässt, davon ab, ob eine abgeschlossene Wohnung oder nur eine Unterkunft vorliegt:

  1. Abgeschlossene Wohnung (Der 1/3-Bewertungsabschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG & § 2 Abs. 4 SvEV)

    Eine Wohnung ist eine in sich geschlossene Einheit von Räumen mit eigenem Zugang, in der ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann (eigene Kochgelegenheit, Bad/WC, Wasserversorgung).

    • Gesetzlicher Bewertungsabschlag (Drittel-Regelung): Seit 2020 unterbleibt der Ansatz eines geldwerten Vorteils komplett (0,00 € Steuer und 0,00 € SV!), soweit das vom Arbeitnehmer gezahlte Entgelt (Kaltmiete) mindestens zwei Drittel (66,67 %) des ortsüblichen Mietwerts (unterer Wert des örtlichen Mietspiegels) beträgt und dieser nicht mehr als 25,00 Euro je Quadratmeter ohne umlagefähige Nebenkosten beträgt! Der Arbeitgeber darf dem Mitarbeiter eine Werkwohnung also um bis zu ein volles Drittel (33,33 %) günstiger als der Mietspiegel vermieten, ohne dass Lohnsteuer oder Sozialversicherung anfällt!
  2. Bloße Unterkunft (Amtlicher Sachbezugswert nach § 2 Abs. 3 SvEV)

    Liegt keine abgeschlossene Wohnung vor, sondern nur ein mitbenutztes Zimmer, eine Gemeinschaftsunterkunft, Lehrlingswohnheim oder ein Zimmer ohne eigene Küche/Bad, wird die Unterkunft zwingend mit dem bundeseinheitlichen amtlichen Sachbezugswert für freie Unterkunft nach § 2 Abs. 3 SvEV bewertet (Abschläge bei Belegung mit mehreren Beschäftigten von 40 % bis 60 % sowie bei Jugendlichen unter 18 Jahren / Auszubildenden um 15 %).

Praxisbeispiel (Werkwohnung)

Die ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel für eine 70-qm-Firmenwohnung beträgt 12,00 €/qm = 840,00 € Kaltmiete (zzgl. 200 € tatsächliche Betriebskosten). Vermietet der Arbeitgeber die Wohnung für 2/3 der Vergleichsmiete (= 560,00 € Kaltmiete + 200 € Nebenkosten), spart der Mitarbeiter jeden Monat 280,00 € Miete komplett steuer- und sozialversicherungsfrei!

Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
Rechtsgrundlagen

Mitarbeiter für Payroll gesucht

Fachkompetenz in der Entgeltabrechnung und Interesse an modernen DATEV-Workflows? Wir verstärken unser Team für flexible Remotearbeit.

Offene Stellen ansehen

Entgeltabrechnung digital auslagern

Digital Payroll Services übernimmt die monatliche Lohnbuchhaltung für Unternehmen in ganz Deutschland.

DATEV-Verarbeitung im deutschen Rechenzentrum 100% GoBD- & DSGVO-konform Pünktliche Übermittlung aller SV-Meldungen
Leistungen entdecken

Brutto-Netto- und SV-Rechner

Lohnsteuer, Arbeitgeber-Gesamtkosten und Nettoauszahlungen für Vollzeit, Teilzeit und Minijobs online kalkulieren.

Zum Rechner wechseln

Über Digital Payroll Services

Informationen über Unternehmensausrichtung, digitale Infrastruktur und standortunabhängige Mandantenbetreuung.

Mehr erfahren
Laufende Entgeltabrechnung abgeben? Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – ab 34 € pro Mitarbeiter/Monat. Lohnabrechnung abgeben? Ab 34 € / Mitarbeiter.
Kosten berechnen

Laufende Lohnabrechnung abgeben?

Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – bereits ab 34 € pro Mitarbeiter und Monat. Berechnen Sie Ihren monatlichen Festpreis direkt online.

Festpreis berechnen