- Elektronisches Abfrageverfahren bei der Datenstelle der Rentenversicherung (§ 28a Abs. 3a SGB IV)
Legt ein neu eingestellter Mitarbeiter (oder ein erstmals in Deutschland beschäftigter ausländischer Arbeitnehmer) seine 12-stellige Versicherungsnummer der Rentenversicherung nicht vor, muss der Arbeitgeber mit der Einstellung über DATEV eine elektronische Abfrage der Versicherungsnummer bei der DSRV in Würzburg anstoßen.
Welche 4 Pflichtangaben werden für die erfolgreiche Abfrage bzw. Neuvergabe benötigt?
- Vollständiger Vor- und Familienname,
- Geburtsname (falls abweichend vom aktuellen Familiennamen),
- Geburtsdatum,
- Geburtsort und Geburtsland.
- Automatische Rückmeldung in den DATEV-Personalstamm
Existiert bereits eine Versicherungsnummer, meldet die DSRV diese innerhalb von 24 bis 48 Stunden elektronisch direkt in den DATEV-Personalstamm zurück; war der Mitarbeiter noch nie in Deutschland beschäftigt, vergibt die Rentenversicherung über diesen Weg automatisch eine komplett neue Versicherungsnummer.
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
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