- Versorgungsbezüge im Steuerrecht (§ 19 Abs. 2 EStG)
Zahlt ein Arbeitgeber ehemaligen Mitarbeitern (oder deren Hinterbliebenen) im Alter oder bei Invalidität eine unmittelbare Betriebsrente (aus einer Direktzusage oder Unterstützungskasse), handelt es sich steuerlich um nachträglichen Arbeitslohn mit Anspruch auf den abschmelzenden prozentualen Versorgungsfreibetrag und den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag nach § 19 Abs. 2 EStG.
- Pflichtzeilen auf der Lohnsteuerbescheinigung
Da die Höhe des lebenslangen Versorgungsfreibetrags starr vom Kalenderjahr des Versorgungsbeginns (Kohortenprinzip) abhängt, weist DATEV zusätzlich aus:
- Zeile 8: Die im Gesamtbrutto enthaltenen Versorgungsbezüge.
- Zeile 29: Die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag (das Zwölffache des ersten vollen Monatsbezugs).
- Zeile 30: Das maßgebliche Kalenderjahr des Versorgungsbeginns.
- Zeile 31: Bei unterjährigem Beginn oder Ende den ersten und letzten Monat, für den Versorgungsbezüge gezahlt wurden.
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
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