Zurück zur Übersicht

Wie wird der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 20 MuSchG) berechnet, wenn eine schwangere Arbeitnehmerin gleichzeitig einen Hauptjob und einen Minijob ausübt?

  • Gesetzliche Verhältnisrechnung bei mehreren Arbeitgebern (§ 20 Abs. 2 MuSchG): Ist eine schwangere Frau bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt (klassischer Praxisfall: Sie verdient im versicherungspflichtigen Hauptjob 2.100,00 € netto im Monat = 70,00 € kalendertägliches Netto UND hat daneben bei einem anderen Arbeitgeber einen Minijob mit 450,00 € netto im Monat = 15,00 € kalendertägliches Netto), sind für die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld die durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelte aus BEIDEN Beschäftigungen zusammenzurechnen (70,00 text € + 15,00 text € = mathbf85,00 text € Gesamt-Tagessatz)!

  • Warum würde ohne Zusammenrechnung der Minijob-Arbeitgeber zu wenig (nur 2 €/Tag) zahlen? Würde der Minijob-Arbeitgeber isoliert rechnen (15,00 text € - 13,00 text € Krankenkasse = 2,00 text €) und der Hauptarbeitgeber ebenfalls die vollen 13,00 € abziehen (70,00 text € - 13,00 text € = 57,00 text €), würden der Schwangeren die 13,00 € Krankenkassen-Mutterschaftsgeld doppelt abgezogen!

  • Die exakte gesetzliche Quotierungsformel nach § 20 Abs. 2 MuSchG

    1. Vom kalendertäglichen Gesamt-Netto beider Jobs (85,00 text €) werden die 13,00 € Krankenkassen-Mutterschaftsgeld nur ein einziges Mal abgezogen = 72,00 € Gesamtzuschuss aller Arbeitgeber zusammen. 2. Dieser Gesamtzuschuss wird im Verhältnis der jeweiligen Nettoentgelte auf beide Arbeitgeber aufgeteilt:

    • Zuschuss Hauptarbeitgeber: 72,00 text € times (70 text € / 85 text €) = mathbf59,29 text € pro Kalendertag (100 % U2-Erstattung von der Krankenkasse).
    • Zuschuss Minijob-Arbeitgeber: 72,00 text € times (15 text € / 85 text €) = mathbf12,71 text € pro Kalendertag (100 % U2-Erstattung von der Minijob-Zentrale!).
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
Rechtsgrundlagen

Mitarbeiter für Payroll gesucht

Fachkompetenz in der Entgeltabrechnung und Interesse an modernen DATEV-Workflows? Wir verstärken unser Team für flexible Remotearbeit.

Offene Stellen ansehen

Entgeltabrechnung digital auslagern

Digital Payroll Services übernimmt die monatliche Lohnbuchhaltung für Unternehmen in ganz Deutschland.

DATEV-Verarbeitung im deutschen Rechenzentrum 100% GoBD- & DSGVO-konform Pünktliche Übermittlung aller SV-Meldungen
Leistungen entdecken

Brutto-Netto- und SV-Rechner

Lohnsteuer, Arbeitgeber-Gesamtkosten und Nettoauszahlungen für Vollzeit, Teilzeit und Minijobs online kalkulieren.

Zum Rechner wechseln

Über Digital Payroll Services

Informationen über Unternehmensausrichtung, digitale Infrastruktur und standortunabhängige Mandantenbetreuung.

Mehr erfahren
Laufende Entgeltabrechnung abgeben? Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – ab 34 € pro Mitarbeiter/Monat. Lohnabrechnung abgeben? Ab 34 € / Mitarbeiter.
Kosten berechnen

Laufende Lohnabrechnung abgeben?

Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – bereits ab 34 € pro Mitarbeiter und Monat. Berechnen Sie Ihren monatlichen Festpreis direkt online.

Festpreis berechnen