Zurück zur Übersicht

Wie wird eine vom Arbeitgeber finanzierte Outplacement- oder Newplacement-Beratung bei Trennung von Mitarbeitern nach § 3 Nr. 19 EStG steuer- und beitragsfrei abgerechnet?

  • Gesetzliche Klarstellung der vollständigen Steuer- und Beitragsfreiheit (§ 3 Nr. 19 Satz 1 EStG)

    Übernimmt der Arbeitgeber im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder Personalabbaus für den ausscheidenden Mitarbeiter die Kosten einer professionellen Outplacement- bzw. Newplacement-Beratung (Karrierecoaching, Bewerbungstraining, Kompetenzbilanzierung, Vermittlungsunterstützung für eine neue Arbeitsstelle), war früher streitig, ob darin ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil liegt.

  • Seit dem Jahressteuergesetz 2020 ist im Gesetzestext des § 3 Nr. 19 Satz 1 Halbsatz 2 EStG ausdrücklich gesetzlich verankert: Zu den steuerfreien Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit gehören insbesondere auch Beratungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur beruflichen Neuorientierung bei Beendigung des Dienstverhältnisses (Outplacement-Beratung)!

  • Sozialversicherungsfreiheit und Abgrenzung zur Barabfindung
    1. Da die Leistung nach § 3 Nr. 19 EStG steuerfrei ist, bleibt sie nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV auch in der Sozialversicherung zu 100 % beitragsfrei!
    2. Wichtig für die Vertragsgestaltung: Der Arbeitgeber sollte den Beratungsvertrag direkt mit dem Outplacement-Berater abschließen (oder die Rechnung des Beraters zweckgebunden erstatten); eine bloße ungeprüfte Barauszahlung an den Mitarbeiter zur freien Verwendung wäre hingegen wie eine normale Abfindung voll lohnsteuerpflichtig!
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
Rechtsgrundlagen

Mitarbeiter für Payroll gesucht

Fachkompetenz in der Entgeltabrechnung und Interesse an modernen DATEV-Workflows? Wir verstärken unser Team für flexible Remotearbeit.

Offene Stellen ansehen

Entgeltabrechnung digital auslagern

Digital Payroll Services übernimmt die monatliche Lohnbuchhaltung für Unternehmen in ganz Deutschland.

DATEV-Verarbeitung im deutschen Rechenzentrum 100% GoBD- & DSGVO-konform Pünktliche Übermittlung aller SV-Meldungen
Leistungen entdecken

Brutto-Netto- und SV-Rechner

Lohnsteuer, Arbeitgeber-Gesamtkosten und Nettoauszahlungen für Vollzeit, Teilzeit und Minijobs online kalkulieren.

Zum Rechner wechseln

Über Digital Payroll Services

Informationen über Unternehmensausrichtung, digitale Infrastruktur und standortunabhängige Mandantenbetreuung.

Mehr erfahren
Laufende Entgeltabrechnung abgeben? Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – ab 34 € pro Mitarbeiter/Monat. Lohnabrechnung abgeben? Ab 34 € / Mitarbeiter.
Kosten berechnen

Laufende Lohnabrechnung abgeben?

Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – bereits ab 34 € pro Mitarbeiter und Monat. Berechnen Sie Ihren monatlichen Festpreis direkt online.

Festpreis berechnen