Zurück zur Übersicht

Welche Entgeltbestandteile sind in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) beitragspflichtig und wie wirkt der Höchstjahresarbeitsverdienst?

  • Grundsatz des Arbeitsentgelts in der Unfallversicherung (§ 153 Abs. 1 SGB VII i. V. m. § 14 SGB IV): Beitragsbemessungsgrundlage für die Berufsgenossenschaft sind grundsätzlich alle laufenden und einmaligen steuer- und sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelte aller Arbeitnehmer (einschließlich Minijobbern, Werkstudenten, kurzfristig Beschäftigten und Auszubildenden!).

  • Die wichtigste Besonderheit – SFN-Zuschläge sind voll UV-PFLICHTIG (§ 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV)

    Während steuerfreie Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (§ 3b EStG) in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei sind, schreibt § 1 Abs. 1 Satz 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) ausdrücklich vor, dass SFN-Zuschläge dem Arbeitsentgelt in der gesetzlichen Unfallversicherung zuzurechnen sind! Sie fließen in DATEV daher zu 100 % in das UV-Brutto ein.

  • Was ist in der Unfallversicherung beitragsfrei? Pauschal versteuerte Sachzuwendungen und Bezüge nach § 40 Abs. 2 EStG (z. B. Betriebsveranstaltung, Erholungsbeihilfe, Essenszuschüsse, PC-/Internetpauschale), § 37b EStG, steuerfreie Arbeitgeberleistungen (wie Kita-Zuschuss § 3 Nr. 33 EStG, Jobticket § 3 Nr. 15 EStG, bAV-Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG bis 4 % BBG) sowie echte Abfindungen wegen Verlust des Arbeitsplatzes.

  • Deckelung durch den Höchstjahresarbeitsverdienst (Höchst-JAV nach § 153 Abs. 2 SGB VII)

    Anstelle der allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze gilt in der Unfallversicherung der jeweilige Höchstjahresarbeitsverdienst (gesetzlicher Regelwert: das Zweifache der Bezugsgröße nach § 85 Abs. 2 SGB VII, bzw. laut Satzung der meisten Berufsgenossenschaften zwischen 84.000 € und 120.000 € pro Jahr und Mitarbeiter; in DATEV automatisch je BG hinterlegt!).

Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
Rechtsgrundlagen

Mitarbeiter für Payroll gesucht

Fachkompetenz in der Entgeltabrechnung und Interesse an modernen DATEV-Workflows? Wir verstärken unser Team für flexible Remotearbeit.

Offene Stellen ansehen

Entgeltabrechnung digital auslagern

Digital Payroll Services übernimmt die monatliche Lohnbuchhaltung für Unternehmen in ganz Deutschland.

DATEV-Verarbeitung im deutschen Rechenzentrum 100% GoBD- & DSGVO-konform Pünktliche Übermittlung aller SV-Meldungen
Leistungen entdecken

Brutto-Netto- und SV-Rechner

Lohnsteuer, Arbeitgeber-Gesamtkosten und Nettoauszahlungen für Vollzeit, Teilzeit und Minijobs online kalkulieren.

Zum Rechner wechseln

Über Digital Payroll Services

Informationen über Unternehmensausrichtung, digitale Infrastruktur und standortunabhängige Mandantenbetreuung.

Mehr erfahren
Laufende Entgeltabrechnung abgeben? Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – ab 34 € pro Mitarbeiter/Monat. Lohnabrechnung abgeben? Ab 34 € / Mitarbeiter.
Kosten berechnen

Laufende Lohnabrechnung abgeben?

Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – bereits ab 34 € pro Mitarbeiter und Monat. Berechnen Sie Ihren monatlichen Festpreis direkt online.

Festpreis berechnen