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Wie wird DATEV Arbeitnehmer online rechtssicher nach § 108 GewO eingerichtet und wie greifen Mitarbeiter nach ihrem Austritt auf ihre Dokumente zu?

  • Rechtssichere Textform (§ 108 Abs. 1 GewO)

    Nach dem Grundsatzurteil des BAG (Urteil vom 28.01.2025 – 9 AZR 48/24) erfüllt die Bereitstellung im digitalen Mitarbeiterpostfach (Holschuld) die gesetzliche Textform. Absicherung über persönlichen Einmal-Freischaltcode und 2-Faktor-Authentifizierung.

  • 10 Jahre Archivierung & Zugriff nach Austritt

    Auch nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb behält der Mitarbeiter seinen Portalzugang, um Jahres-Lohnsteuerbescheinigung und DEÜV-Abmeldung abzurufen.

Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
Rechtsprechung
BAG, Urteil vom 28.01.2025 – 9 AZR 48/24§ 108 GewO

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