- Abgrenzungskriterien (§ 7 Abs. 1 SGB IV, § 611a BGB)
Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die fremde Arbeitsorganisation (feste Dienstpläne, Firmen-Mail, Zusammenarbeit mit Festangestellten) und fehlendes eigenes Unternehmerrisiko begründen abhängige Beschäftigung.
- Nettolohnfiktion (§ 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV)
Bei rückwirkender Feststellung von Scheinselbstständigkeit gelten alle gezahlten Honorare als Nettoarbeitsentgelt und werden auf ein fiktives Brutto hochgerechnet; der Auftraggeber haftet für bis zu 4 (bzw. 30) Jahre für 100 % der SV-Beiträge allein!
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
Rechtsprechung
BSG, Urteil vom 04.06.2019 – B 12 R 11/18 R§ 14 SGB IV
Feedback mitteilen oder Thema einreichen
Haben Sie eine Anmerkung zu diesem Fachartikel oder fehlt Ihnen eine wichtige Abrechnungsfrage im Wiki? Senden Sie Ihren Hinweis direkt an das Fachteam.
Laufende Lohnabrechnung abgeben?
Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – bereits ab 34 € pro Mitarbeiter und Monat. Berechnen Sie Ihren monatlichen Festpreis direkt online.
Festpreis berechnen