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Welche Regeln gelten für Hinzuverdienst und Sozialversicherung bei vorgezogener Altersrente (Frührente) und bei Erwerbsminderungsrenten?

  1. Vorgezogene Altersvollrente (vor Regelaltersgrenze)

    Seit 2023 unbegrenzter Hinzuverdienst ohne Rentenkürzung möglich (§ 34 SGB VI aufgehoben). Bis zur Regelaltersgrenze gilt Beitragsgruppe 3111 und Personengruppe 120 (ermäßigter KV-Satz, aber volle RV- und AV-Pflicht).

  2. Erwerbsminderungsrente (§ 96a SGB VI)

    Strikte Arbeitszeitgrenzen (unter 3 Std./Tag bei voller EM-Rente; 3 bis unter 6 Std./Tag bei teilweiser EM-Rente) sowie jährliche dynamische Hinzuverdienstgrenzen. Bei voller EM-Rente gilt Beitragsgruppe 3101 (AV-frei nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 SGB III).

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