- Prinzip der Arbeitstagemethode
Das Monatsgehalt wird durch die planmäßigen Sollarbeitstage (Werktage Mo–Fr, meist 20 bis 23 Tage) des Monats geteilt und mit den tatsächlich geleisteten Arbeitstagen multipliziert. Sie verhindert unfaire Verzerrungen durch Wochenenden bei sehr kurzen Ein- oder Austritten.
- Berechnungsformel
Teillohn = (Monatsgehalt / Sollarbeitstage des Monats) × geleistete Arbeitstage.
Ein Mitarbeiter mit 4.200,00 € Festgehalt (5-Tage-Woche) tritt am Montag, 27. April ein und arbeitet in diesem Monat an 4 Arbeitstagen (bei 21 Sollarbeitstagen im April). Rechnung: (4.200,00 € / 21) × 4 = 800,00 Euro Bruttogehalt.