- 1-Monats-Fiktion (§ 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV)
Bei einer Unterbrechung ohne Entgeltanspruch (unbezahlter Urlaub, Bummeln) besteht die versicherungspflichtige Beschäftigung für längstens einen Zeitmonat fort (SV-Tage laufen im 1. Zeitmonat weiter).
- Überschreiten von 1 Zeitmonat
Automatische DEÜV-Abmeldung in DATEV mit Abgabegrund 34 zum Ende des ersten Zeitmonats.
- Ausnahme (§ 7 Abs. 3 Satz 2/3 SGB IV)
Beim Bezug von Entgeltersatzleistungen (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld) oder in Elternzeit/Pflegezeit enden die SV-Tage sofort am letzten bezahlten Tag (DEÜV-Unterbrechungsmeldung Grund 51/52).
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
Rechtsgrundlagen
Feedback mitteilen oder Thema einreichen
Haben Sie eine Anmerkung zu diesem Fachartikel oder fehlt Ihnen eine wichtige Abrechnungsfrage im Wiki? Senden Sie Ihren Hinweis direkt an das Fachteam.
Laufende Lohnabrechnung abgeben?
Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – bereits ab 34 € pro Mitarbeiter und Monat. Berechnen Sie Ihren monatlichen Festpreis direkt online.
Festpreis berechnen