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Wann muss bei Dienstreisen oder Entsendungen ins Ausland eine elektronische A1-Bescheinigung über DATEV beantragt werden (§ 4 SGB IV, VO (EG) 883/2004)?

  • Ausstrahlung (§ 4 SGB IV & Art. 12 VO (EG) 883/2004)

    Bei vorübergehender Entsendung/Dienstreise ins EU-/EWR-Ausland, die Schweiz oder UK gilt für bis zu 24 Monate weiterhin deutsches SV-Recht.

  • Pflicht ab der 1. Minute

    Auch für kurze Meetings oder Montageeinsätze hinter der Grenze ist vorab eine A1-Bescheinigung elektronisch nach § 106 SGB IV aus DATEV zu beantragen (Empfänger: GKV bei gesetzlich Versicherten, DRV bei PKV-Versicherten, ABV bei Mitgliedern berufsständischer Versorgungswerke).

Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
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