- Ausstrahlung (§ 4 SGB IV & Art. 12 VO (EG) 883/2004)
Bei vorübergehender Entsendung/Dienstreise ins EU-/EWR-Ausland, die Schweiz oder UK gilt für bis zu 24 Monate weiterhin deutsches SV-Recht.
- Pflicht ab der 1. Minute
Auch für kurze Meetings oder Montageeinsätze hinter der Grenze ist vorab eine A1-Bescheinigung elektronisch nach § 106 SGB IV aus DATEV zu beantragen (Empfänger: GKV bei gesetzlich Versicherten, DRV bei PKV-Versicherten, ABV bei Mitgliedern berufsständischer Versorgungswerke).
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
Rechtsgrundlagen
Feedback mitteilen oder Thema einreichen
Haben Sie eine Anmerkung zu diesem Fachartikel oder fehlt Ihnen eine wichtige Abrechnungsfrage im Wiki? Senden Sie Ihren Hinweis direkt an das Fachteam.
Laufende Lohnabrechnung abgeben?
Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – bereits ab 34 € pro Mitarbeiter und Monat. Berechnen Sie Ihren monatlichen Festpreis direkt online.
Festpreis berechnen