- Gesetzliche Einreihung in die Lohnsteuerklassen (§ 38b Abs. 1 EStG)
Die Lohnsteuerklasse bestimmt im monatlichen Lohnsteuerabzugsverfahren, welche Pauschbeträge und Grundfreibeträge (§ 39b Abs. 2 Satz 5 EStG) bereits unterjährig berücksichtigt werden:
- Steuerklasse I
Ledige, geschiedene, verwitwete Arbeitnehmer (ab dem 2. Jahr nach dem Todesjahr des Ehegatten) sowie dauernd getrennt lebende Ehegatten/Lebenspartner. Berücksichtigt werden der einfache Grundfreibetrag, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), der Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und die Vorsorgepauschale.
- Steuerklasse II
Alleinerziehende (wie Klasse I), in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, für das ihnen Kindergeld/Kinderfreibetrag zusteht, sofern keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person besteht. Berücksichtigt zusätzlich den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG (4.260 € Grundbetrag + 240 € ab dem 2. Kind via ELStAM-Freibetrag).
- Steuerklasse III
Verheiratete/Verpartnerte (auf gemeinsamen Antrag, wenn der andere Partner in Klasse V eingereiht ist oder keinen Arbeitslohn bezieht) sowie Verwitwete im Todesjahr und im ersten Folgejahr (sog. Gnadensplitting). Berücksichtigt den doppelten Grundfreibetrag!
- Steuerklasse IV
Gesetzlicher Standard für beiderseits berufstätige Ehegatten/Lebenspartner (jeweils einfacher Grundfreibetrag; optional mit Faktor nach § 39f EStG).
- Steuerklasse V
Der korrespondierende Partner zu Steuerklasse III. Hier wird kein Grundfreibetrag berücksichtigt, weshalb bereits ab dem ersten Euro ein hoher Lohnsteuerabzug einsetzt (Pflichtveranlagung zur Einkommensteuererklärung nach § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG!).
- Steuerklasse VI
Für das zweite und jedes weitere Dienstverhältnis (Nebenarbeitgeber) sowie als Straf-/Ersatzklasse bei Nichtvorlage der Steuer-ID (§ 39c EStG). Keinerlei Grundfreibetrag und kein Arbeitnehmer-Pauschbetrag.
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
Rechtsgrundlagen
Feedback mitteilen oder Thema einreichen
Haben Sie eine Anmerkung zu diesem Fachartikel oder fehlt Ihnen eine wichtige Abrechnungsfrage im Wiki? Senden Sie Ihren Hinweis direkt an das Fachteam.
Laufende Lohnabrechnung abgeben?
Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – bereits ab 34 € pro Mitarbeiter und Monat. Berechnen Sie Ihren monatlichen Festpreis direkt online.
Festpreis berechnen