Das Referenz-Verzeichnis aller wichtigen DEÜV-Abgabegründe nach § 28a SGB IV und der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV): Jede Meldung an die Sozialversicherung trägt einen zweistelligen numerischen Abgabegrund, der den exakten Meldeanlass definiert:
- Anmeldungen (10er-Reihe)
- Grund
10: Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung (Standard-Eintritt). - Grund
11: Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel (oder Wechsel der Einzugsstelle). - Grund
12: Anmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel (z. B. Überschreiten der JAEG, Erreichen der Regelaltersgrenze oder Wechsel vom Minijob in Vollzeit beim selben AG). - Grund
13: Anmeldung wegen sonstiger Gründe / Systemwechsel des Abrechnungsprogramms (oder Wiederaufnahme der Arbeit nach unbezahltem Urlaub > 1 Monat).
- Grund
- Sofortmeldung
- Grund
20: Sofortmeldung bei Beschäftigungsaufnahme nach § 28a Abs. 4 SGB IV (in den Branchen des § 2a SchwarzArbG wie Gastronomie, Logistik, Bau, Reinigung).
- Grund
- Abmeldungen (30er-Reihe)
- Grund
30: Abmeldung wegen Ende einer Beschäftigung (Standard-Austritt). - Grund
31: Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel. - Grund
32: Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel. - Grund
33: Abmeldung wegen sonstiger Gründe (z. B. Wechsel der Betriebsstätte Ost/West historisch). - Grund
34: Abmeldung wegen Ende einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung nach einer Unterbrechung von länger als einem Monat ohne Entgeltersatzleistung (z. B. unbezahlter Urlaub > 1 Zeitmonat nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV). - Grund
35: Abmeldung wegen Arbeitskampf von länger als einem Monat. - Grund
36: Abmeldung wegen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems (oder Währungsumstellung). - Grund
40: Gleichzeitige An- und Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung (wenn Ein- und Austritt im selben Monat liegen und noch keine Anmeldung erfolgte). - Grund
49: Abmeldung wegen Tod des Beschäftigten.
- Grund
- Jahres-, Unterbrechungs- und Sondermeldungen (50er- bis 90er-Reihe)
- Grund
50: Jahresmeldung (für alle am 31.12. Beschäftigten bis zum 15.02. des Folgejahres). - Grund
51: Unterbrechungsmeldung wegen Bezugs von bzw. Anspruch auf Entgeltersatzleistungen (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, wenn mindestens 1 voller Kalendermonat unterbrochen ist). - Grund
52: Unterbrechungsmeldung wegen Elternzeit. - Grund
53: Unterbrechungsmeldung wegen gesetzlicher Dienstpflicht. - Grund
54: Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Sondermeldung, insb. bei Anwendung der Märzklausel ins Vorjahr!). - Grund
58: GKV-Monatsmeldung bei Mehrfachbeschäftigung. - Grund
92: UV-Jahresmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung (bis 16.02. des Folgejahres).
- Grund