- Grundsatz der Minderung des geldwerten Vorteils (BMF-Schreiben vom 03.03.2022)
Zahlt der Arbeitnehmer für die außerdienstliche Nutzung eines Firmenwagens an den Arbeitgeber ein Nutzungsentgelt oder übernimmt er arbeitsvertraglich vereinbart einzelne Fahrzeugkosten aus seinem eigenen Nettolohn, mindert diese Zuzahlung unmittelbar den steuer- und sozialversicherungspflichtigen geldwerten Vorteil (den nach der 1-%-Regelung oder Fahrtenbuchmethode ermittelten Sachbezug) – maximal bis auf 0,00 Euro (ein negativer Arbeitslohn oder Werbungskostenabzug über den Sachbezugswert hinaus entsteht bei der 1-%-Methode nicht!).
- Die 3 Arten von Arbeitnehmer-Zuzahlungen und ihre korrekte Verbuchung in DATEV
- Laufendes monatliches Nutzungsentgelt (Pauschale oder Kilometerpauschale per Nettoabzug): Vereinbaren Arbeitgeber und Mitarbeiter z. B. 150,00 € monatlichen Eigenanteil für eine höherwertige Fahrzeugklasse, wird dieser Betrag in DATEV als „Zuzahlung Firmenwagen“ erfasst. Er kürzt sofort oben das Steuer- und SV-Brutto des Sachbezugs UND wird unten vom Netto-Auszahlungsbetrag einbehalten!
- Selbst getragene laufende Betriebskosten (z. B. Arbeitnehmer zahlt sämtliche privaten Tank-/Ladekosten, Wagenwäsche oder eine private Garage selbst an Dritte): Seit der geänderten BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 30.11.2016 – VI R 2/15) mindern auch vom Arbeitnehmer auf arbeitsvertraglicher Grundlage selbst getragene Kraftstoff-, Versicherungs- oder Wartungskosten den 1-%-Vorteil im Lohnsteuerabzugsverfahren, sofern der Mitarbeiter dem Arbeitgeber die Originalbelege und den Nachweis der Kostentragung für das Lohnkonto vorlegt!
- Einmalige Zuzahlung zu den Anschaffungskosten (z. B. 3.000 € für Sonderausstattung bei Fahrzeugbestellung): Diese Einmalzahlung wird im Zahlungsjahr (und soweit sie den Vorteil des ersten Jahres übersteigt, durch Vortrag in den Folgejahren!) vollständig auf den monatlichen geldwerten Vorteil angerechnet, bis die Zuzahlung komplett aufgebraucht ist!
Der monatliche 1-%-Vorteil eines Firmenwagens beträgt 450,00 €. Der Mitarbeiter zahlt monatlich 150,00 € Nutzungsentgelt per Nettoabzug an den Arbeitgeber. In DATEV verbleibt nur noch ein zu versteuernder und zu verbeitragender geldwerter Vorteil von 450,00 € − 150,00 € = 300,00 Euro!