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Welcher dreistellige Personengruppenschlüssel (101 bis 190) muss für welche Beschäftigungsform in DATEV hinterlegt werden?

  • Bedeutung des dreistelligen Personengruppenschlüssels in der DEÜV

    Der Personengruppenschlüssel kennzeichnet in jeder DEÜV-Meldung die besondere rechtliche Stellung des Beschäftigten und wird vom Lohnprogramm streng gegen den vierstelligen Beitragsgruppenschlüssel auf Plausibilität geprüft:

  • Die wichtigsten Personengruppenschlüssel für den KMU-Alltag
    • 101 – Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale: Der Standard-Schlüssel für alle normalen Voll- und Teilzeitangestellten, Arbeiter, Midijobber im Übergangsbereich sowie angestellte Fremdgeschäftsführer (auch wenn sie wegen Überschreitens der JAEG freiwillig oder privat krankenversichert sind!).
    • 102 – Auszubildende ohne besondere Merkmale: Für alle regulären Azubis, deren Ausbildungsvergütung über der Geringverdienergrenze von 325,00 € liegt (Beitragsgruppe zwingend 1111).
    • 103 – Beschäftigte in Altersteilzeit: Für Arbeitnehmer im Blockmodell oder kontinuierlichen Modell nach dem AltTZG.
    • 105 – Praktikanten: Für vorgeschriebene Vor- und Nachpraktikanten (außerhalb der Hochschul-Immatrikulation) sowie dual Studierende.
    • 106 – Werkstudenten: Für ordentlich Studierende, die unter das Werkstudentenprivileg (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V – max. 20 Std./Woche im Semester) fallen (Beitragsgruppe zwingend 0100 bzw. 0300).
    • 109 – Geringfügig entlohnte Beschäftigte (Minijobber nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV): Meldung an die Minijob-Zentrale (Beitragsgruppe z. B. 6100 oder 6500).
    • 110 – Kurzfristig Beschäftigte (nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV): Bis 3 Monate / 70 Arbeitstage ohne Berufsmäßigkeit; Meldung an die Minijob-Zentrale mit Beitragsgruppe 0000.
    • 118 – Unständig Beschäftigte (auf weniger als 1 Woche befristete Berufstätige).
    • 119 – Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters: Für weiterbeschäftigte Rentner AB Erreichen der Regelaltersgrenze (Standard-Beitragsgruppe 3301).
    • 120 – Versicherungspflichtige Altersvollrentner: Für weiterbeschäftigte Frührentner (vorgezogene Altersvollrente VOR Erreichen der Regelaltersgrenze; Beitragsgruppe 3111) ODER für Rentner nach der Regelaltersgrenze, die per Flexirenten-Option auf die RV-Freiheit verzichtet haben (3101).
    • 121 – Auszubildende, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze von 325,00 € nicht übersteigt (100 % AG-Tragung nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 SGB IV).
    • 190 – Beschäftigte, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind: Insbesondere für vergütete vorgeschriebene Zwischenpraktikanten während des Studiums (Beitragsgruppe 0000, Meldung an die Krankenkasse nur zur Weiterleitung der UV-Daten).
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