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Worin besteht in den DEÜV-Stammdaten der Unterschied zwischen der Minijob-Zentrale (98000006) und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als allgemeiner Krankenkasse?

  • Häufige Verwechslungsgefahr im Personalstamm von DATEV

    Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) erfüllt im deutschen Sozialversicherungssystem getrennte Rollen mit unterschiedlichen Betriebsnummern der Einzugsstelle:

  1. Die Minijob-Zentrale (Betriebsnummer 98000006)

    Zuständige zentrale Einzugsstelle für ausnahmslos alle geringfügig entlohnten Minijobber (Personengruppe 109) und kurzfristig Beschäftigten (Personengruppe 110) in ganz Deutschland – unabhängig davon, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse (AOK, TK, Barmer etc.) der Minijobber selbst krankenversichert ist. Wichtig: Trotzdem muss in DATEV zusätzlich im Feld „Krankenkasse bei Geringfügigen“ die echte gesetzliche Krankenkasse des Minijobbers hinterlegt werden, damit der elektronische eAU-Abruf funktioniert!

  2. Die Knappschaft als reguläre gesetzliche Krankenkasse

    Ist ein voll sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer (Personengruppe 101, Beitragsgruppe 1111) reguläres Mitglied der Krankenkasse Knappschaft, darf er nicht unter der Minijob-Zentrale (98000006) geschlüsselt werden, sondern unter der regulären Krankenkassen-Betriebsnummer der Knappschaft.

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