- Arbeitsrechtliche Vorfrage (Wem gehören dienstlich gesammelte Bonusmeilen?)
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 11.04.2006 – 9 AZR 500/05) stehen Bonusmeilen und Treuepunkte, die der Arbeitnehmer auf vom Arbeitgeber bezahlten Dienstreisen (Flügen, Hotelübernachtungen, Mietwagen, Tanken mit der Firmenkarte) sammelt, nach § 667 BGB grundsätzlich dem Arbeitgeber zu! Der Arbeitgeber kann daher anordnen, dass dienstlich erworbene Meilen ausschließlich für neue Dienstreisen eingesetzt werden (dann entsteht natürlich niemals ein steuerpflichtiger Vorteil beim Mitarbeiter!).
Was gilt, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung der dienstlich gesammelten Meilen/Punkte erlaubt? Erlaubt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter, dienstlich gesammelte Kundenbindungsprämien für private Flüge, Upgrades oder Sachprämien einzulösen, gelten zwei spezielle Steuerbefreiungen:
1. Der jährliche Freibetrag von 1.080,00 Euro nach § 3 Nr. 38 EStG: Sachprämien, die der Arbeitnehmer für die persönliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Rahmen von Kundenbindungsprogrammen von Dritten erhält, sind bis zu einem Wert von 1.080,00 Euro im Kalenderjahr komplett steuer- und sozialversicherungsfrei!
- 2. Pauschalversteuerung durch den Prämienanbieter über 1.080,00 Euro (§ 37a EStG)
Übersteigt der Wert der privat eingelösten Prämien 1.080,00 € im Jahr, führen die großen inländischen Programmbetreiber (wie Lufthansa Miles & More oder Payback) die Einkommensteuer pauschal mit 2,25 Prozent nach § 37a Abs. 1 EStG direkt an das Finanzamt ab – mit dieser Pauschalsteuer des Anbieters ist die Versteuerung für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber vollständig abgegolten (0,00 € Eintrag in der Lohnabrechnung)!
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
Rechtsprechung
BAG, Urteil vom 11.04.2006 – 9 AZR 500/05§ 3 EStG§ 37a EStG
Feedback mitteilen oder Thema einreichen
Haben Sie eine Anmerkung zu diesem Fachartikel oder fehlt Ihnen eine wichtige Abrechnungsfrage im Wiki? Senden Sie Ihren Hinweis direkt an das Fachteam.
Laufende Lohnabrechnung abgeben?
Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – bereits ab 34 € pro Mitarbeiter und Monat. Berechnen Sie Ihren monatlichen Festpreis direkt online.
Festpreis berechnen