- Prinzip der Kalendertagemethode
Teilt das Monatsgehalt durch die tatsächliche Anzahl der Kalendertage des jeweiligen Monats (28, 29, 30 oder 31 Tage) und multipliziert mit den bezahlten Kalendertagen. Standard in vielen Tarifverträgen (z. B. § 24 Abs. 3 TVöD) und nach BAG-Rechtsprechung.
- Berechnungsformel
Teillohn = (Monatsgehalt / tatsächliche Kalendertage des Monats) × Anspruchstage.
Eine Mitarbeiterin mit 3.100,00 € Monatsgehalt fällt ab dem 21. Mai (31 Kalendertage) ins Krankengeld. Für die 20 Anspruchstage (01.05.–20.05.) erhält sie (3.100,00 € / 31) × 20 = 2.000,00 Euro Bruttogehalt.