Zurück zur Übersicht

In welcher Höhe dürfen Sachbezüge (Kost, Logis, Firmenwagen) nach § 107 Abs. 2 Satz 5 GewO maximal auf das Arbeitsentgelt angerechnet werden (Pfändungsfreigrenze beachten)?

  • Das gesetzliche Bargeldgebot und die Obergrenze für Sachbezüge (§ 107 Abs. 1 und 2 GewO): Nach § 107 Abs. 1 GewO ist das Arbeitsentgelt grundsätzlich in Euro zu berechnen und auszuzahlen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können zwar Sachbezüge (wie einen Firmenwagen zur Privatnutzung, eine Werkwohnung oder freie Kost und Logis) als Teil des Arbeitsentgelts vereinbaren, ABER § 107 Abs. 2 Satz 5 GewO setzt eine zwingende absolute Obergrenze (Truck-Verbot zum Schutz des Existenzminimums):

  • Der Wert der vereinbarten Sachbezüge darf die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts NICHT übersteigen!

  • Was bedeutet diese zwingende Vorschrift für die Gehaltsabrechnung und Gehaltsumwandlungen (Firmenwagen / JobRad)? Dem Arbeitnehmer muss nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und dem Wert der Sachbezüge immer mindestens ein in Geld ausgezahlter Nettobetrag in Höhe seines individuellen unpfändbaren Einkommens nach § 850c ZPO (Pfändungsfreigrenze!) auf dem Bankkonto verbleiben!

    • Praxisbeispiel: Ein verheirateter Mitarbeiter mit 2 Kindern hat eine gesetzliche Pfändungsfreigrenze von ca. 2.500,00 € netto. Verdient er 3.200 € brutto (ergibt ca. 2.400 € netto), darf ihm der Arbeitgeber KEINEN Firmenwagen mit 600 € geldwertem Vorteil per Gehaltsumwandlung / Anrechnung auf den Mindest-Nettolohn überlassen, weil sein Bar-Auszahlungsbetrag dadurch unter die unpfändbare Grenze des § 107 Abs. 2 Satz 5 GewO rutschen würde!
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
Rechtsprechung
BAG, Urteil vom 24.03.2009 – 9 AZR 733/07 (Unwirksamkeit einer Sachbezugsvereinbarung bei Unterschreiten des unpfändbaren Nettoeinkommens nach § 107 Abs. 2 Satz 5 GewO)§ 107 GewO

Mitarbeiter für Payroll gesucht

Fachkompetenz in der Entgeltabrechnung und Interesse an modernen DATEV-Workflows? Wir verstärken unser Team für flexible Remotearbeit.

Offene Stellen ansehen

Entgeltabrechnung digital auslagern

Digital Payroll Services übernimmt die monatliche Lohnbuchhaltung für Unternehmen in ganz Deutschland.

DATEV-Verarbeitung im deutschen Rechenzentrum 100% GoBD- & DSGVO-konform Pünktliche Übermittlung aller SV-Meldungen
Leistungen entdecken

Brutto-Netto- und SV-Rechner

Lohnsteuer, Arbeitgeber-Gesamtkosten und Nettoauszahlungen für Vollzeit, Teilzeit und Minijobs online kalkulieren.

Zum Rechner wechseln

Über Digital Payroll Services

Informationen über Unternehmensausrichtung, digitale Infrastruktur und standortunabhängige Mandantenbetreuung.

Mehr erfahren
Laufende Entgeltabrechnung abgeben? Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – ab 34 € pro Mitarbeiter/Monat. Lohnabrechnung abgeben? Ab 34 € / Mitarbeiter.
Kosten berechnen

Laufende Lohnabrechnung abgeben?

Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – bereits ab 34 € pro Mitarbeiter und Monat. Berechnen Sie Ihren monatlichen Festpreis direkt online.

Festpreis berechnen