- Differenzrechnung nach der Jahrestabelle (§ 39b Abs. 3 EStG)
Sonstige Bezüge werden nicht nach der Monatstabelle, sondern über die Jahreslohnsteuertabelle versteuert.
- Die 4 Rechenschritte
- Ermittlung des voraussichtlichen Jahressteuerbruttos OHNE den sonstigen Bezug.
- Berechnung der Jahreslohnsteuer 1.
- Addition des sonstigen Bezugs zum Jahressteuerbrutto und Berechnung der Jahreslohnsteuer 2.
- Differenz (Jahreslohnsteuer 2 minus Jahreslohnsteuer 1) = Lohnsteuer für den sonstigen Bezug.
Bei 48.000 € laufendem Jahresbrutto (Jahres-LSt ca. 6.850 €) und 3.000 € Weihnachtsgeld (neues Jahresbrutto 51.000 €, Jahres-LSt ca. 7.780 €) beträgt die Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld exakt 930,00 €.