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Was passiert mit einer laufenden bAV-Entgeltumwandlung (Direktversicherung), wenn der Mitarbeiter nach 6 Wochen Krankheit ins Krankengeld fällt?

  • Unterbrechung des Entgeltanspruchs ab Tag 43 der Arbeitsunfähigkeit

    Solange der Mitarbeiter sich in den ersten 6 Wochen der Entgeltfortzahlung (§ 3 EFZG) befindet, läuft sein Bruttogehalt und damit auch seine monatliche bAV-Entgeltumwandlung nebst 15-%-Arbeitgeberzuschuss unverändert weiter (und wird bei U1-Pflicht im Rahmen des fortgezahlten Bruttolohns auch über U1 erstattet!).

  • Was passiert ab Beginn des Krankengeldbezugs (Ausfallschlüssel KG in DATEV)? Sobald die 6 Wochen Entgeltfortzahlung enden und der Mitarbeiter Krankengeld von der Krankenkasse bezieht, zahlt der Arbeitgeber 0,00 € laufendes Gehalt aus – es ist also kein Bruttolohn mehr vorhanden, aus dem der monatliche bAV-Betrag umgewandelt werden könnte! In DATEV stoppt die automatische Entgeltumwandlung für volle Krankengeldmonate.

  • Die 3 Praxis-Lösungen für die Krankengeld-Monate
    1. Vorübergehende Beitragsfreistellung: Der Versicherungsvertrag wird für die Monate des Krankengeldbezugs beitragsfrei gestellt (bei Rückkehr in den Job lebt die Umwandlung automatisch wieder auf).
    2. Private Weiterzahlung aus dem Krankengeld: Der Mitarbeiter überweist den Beitrag während der Krankengeldmonate privat an den Versicherer (wichtig bei eingeschlossenem Berufsunfähigkeitsschutz!).
    3. Steuer- und SV-freie Nachholung nach Wiedereintritt im selben Kalenderjahr (§ 3 Nr. 63 Satz 1 EStG): Da der 8-%-Steuerfreibetrag und der 4-%-SV-Freibetrag nach § 3 Nr. 63 EStG / § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV echte Jahresfreibeträge sind (die durch Krankengeldmonate NICHT gekürzt werden!), kann der Mitarbeiter nach seiner Genesung im selben Kalenderjahr die während des Krankengeldes ausgefallenen bAV-Monatsbeiträge einfach als Einmalbetrag aus seinem laufenden Gehalt oder Weihnachtsgeld komplett steuer- und sozialversicherungsfrei nachholen!
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