Zurück zur Übersicht

Welche Folgen hat der Wegfall der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren (ab 2025) für mehrjährige Boni (Long Term Incentives / LTI), Aktienoptionen und Jubiläumsgelder?

  • Reichweite der Streichung von § 39b Abs. 3 Satz 9 und 10 EStG durch das Wachstumschancengesetz

    Seit dem 01.01.2025 ist die Anwendung der tarifermäßigenden Fünftelregelung (§ 34 Abs. 1 und 2 EStG) im monatlichen Lohnsteuerabzugsverfahren des Arbeitgebers nicht nur für Abfindungen, sondern auch für sämtliche Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten (§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG) komplett abgeschafft worden!

  • Welche Lohnarten sind in der Abrechnungspraxis davon betroffen?

    1. Mehrjährige Boni / Long Term Incentive Pläne (LTI), die über eine Laufzeit von mehr als 12 Monaten (über mindestens zwei Veranlagungszeiträume hinweg und mit einer Dauer von mehr als 12 Monaten) erdient und in einer Summe ausgezahlt werden.
    2. Mehrjährige Aktienoptionsprogramme (Stock Options / Virtual Shares / Phantom Stocks) bei Ausübung nach mehrjähriger Sperrfrist (Vesting Period).
    3. Dienstjubiläumsgelder und mehrjährige Nachzahlungen für Vorjahre.
  • Wie muss das Lohnbüro in DATEV abrechnen und bescheinigen?

    • In der monatlichen Lohnabrechnung muss der gesamte Auszahlungsbetrag zwingend unermäßigt als normaler sonstiger Bezug nach der regulären Jahreslohnsteuertabelle (§ 39b Abs. 3 Satz 1 bis 8 EStG) versteuert werden.
    • Auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung wird der Betrag in Zeile 10 („Steuerpflichtiger Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre und Entschädigungen, der nicht ermäßigt besteuert wurde“) ausgewiesen – dadurch erkennt das Finanzamt bei der Einkommensteuererklärung des Mitarbeiters sofort, dass dort die Fünftelregelung nach § 34 EStG von Amts wegen zu prüfen und die zu viel einbehaltene Lohnsteuer an den Arbeitnehmer zu erstatten ist!
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
Rechtsgrundlagen

Mitarbeiter für Payroll gesucht

Fachkompetenz in der Entgeltabrechnung und Interesse an modernen DATEV-Workflows? Wir verstärken unser Team für flexible Remotearbeit.

Offene Stellen ansehen

Entgeltabrechnung digital auslagern

Digital Payroll Services übernimmt die monatliche Lohnbuchhaltung für Unternehmen in ganz Deutschland.

DATEV-Verarbeitung im deutschen Rechenzentrum 100% GoBD- & DSGVO-konform Pünktliche Übermittlung aller SV-Meldungen
Leistungen entdecken

Brutto-Netto- und SV-Rechner

Lohnsteuer, Arbeitgeber-Gesamtkosten und Nettoauszahlungen für Vollzeit, Teilzeit und Minijobs online kalkulieren.

Zum Rechner wechseln

Über Digital Payroll Services

Informationen über Unternehmensausrichtung, digitale Infrastruktur und standortunabhängige Mandantenbetreuung.

Mehr erfahren
Laufende Entgeltabrechnung abgeben? Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – ab 34 € pro Mitarbeiter/Monat. Lohnabrechnung abgeben? Ab 34 € / Mitarbeiter.
Kosten berechnen

Laufende Lohnabrechnung abgeben?

Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – bereits ab 34 € pro Mitarbeiter und Monat. Berechnen Sie Ihren monatlichen Festpreis direkt online.

Festpreis berechnen