- Häufige Verwechslungsgefahr im Personalstamm von DATEV
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) erfüllt im deutschen Sozialversicherungssystem getrennte Rollen mit unterschiedlichen Betriebsnummern der Einzugsstelle:
- Die Minijob-Zentrale (Betriebsnummer 98000006)
Zuständige zentrale Einzugsstelle für ausnahmslos alle geringfügig entlohnten Minijobber (Personengruppe 109) und kurzfristig Beschäftigten (Personengruppe 110) in ganz Deutschland – unabhängig davon, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse (AOK, TK, Barmer etc.) der Minijobber selbst krankenversichert ist. Wichtig: Trotzdem muss in DATEV zusätzlich im Feld „Krankenkasse bei Geringfügigen“ die echte gesetzliche Krankenkasse des Minijobbers hinterlegt werden, damit der elektronische eAU-Abruf funktioniert!
- Die Knappschaft als reguläre gesetzliche Krankenkasse
Ist ein voll sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer (Personengruppe 101, Beitragsgruppe 1111) reguläres Mitglied der Krankenkasse Knappschaft, darf er nicht unter der Minijob-Zentrale (98000006) geschlüsselt werden, sondern unter der regulären Krankenkassen-Betriebsnummer der Knappschaft.