Zurück zur Übersicht

Muss der Hauptarbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten, wenn sich der Mitarbeiter bei einem Unfall im Nebenjob oder durch einen fremden Unfallverursacher (§ 6 EFZG) verletzt?

  • 1. Arbeitsunfall in einem genehmigten Nebenjob oder bei Nebenerwerbs-Selbstständigkeit

    Verletzt sich ein Arbeitnehmer bei einer rechtmäßig ausgeübten Nebentätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber (z. B. ein Bürokaufmann verletzt sich am Samstag bei seinem genehmigten Minijob im Getränkemarkt) und kann deshalb im Hauptjob nicht arbeiten, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden:

    • Solange der Mitarbeiter im Nebenjob nicht grob fahrlässig gegen Unfallverhütungsvorschriften verstoßen hat, trifft ihn kein Verschulden im Sinne des § 3 Abs. 1 EFZG! Sowohl der Hauptarbeitgeber als auch der Nebenarbeitgeber müssen für jeweils bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG leisten (und erhalten diese bei U1-Pflicht jeweils über ihre Umlage U1 erstattet; Anders liegt es nur bei Schwarzarbeit oder einem gefährlichen, vertragswidrig verschwiegenen Nebenjob!).
  • 2. Unfall durch Verschulden eines Dritten – Gesetzlicher Forderungsübergang auf den Arbeitgeber nach § 6 Abs. 1 EFZG! Wird der Mitarbeiter in seiner Freizeit oder auf dem Arbeitsweg durch das Verschulden eines Dritten verletzt (klassischer Fall: unverschuldeter Verkehrsunfall, Ski-Kollision durch Pistenrowdy, Hundebiss oder Körperverletzung) und fällt deshalb für mehrere Wochen arbeitsunfähig aus, muss der Arbeitgeber zwar zunächst ganz normal die Entgeltfortzahlung in der Lohnabrechnung auszahlen, ABER:

    • Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 EFZG geht der gesetzliche Schadenersatzanspruch des Mitarbeiters gegen den Unfallverursacher (und dessen Kfz-/Privathaftpflichtversicherung!) in Höhe des fortgezahlten Bruttolohns ZUZÜGLICH der darauf entfallenden Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge kraft Gesetzes auf den Arbeitgeber über!
    • Der Arbeitnehmer ist nach § 6 Abs. 2 EFZG gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitgeber sofort Name, Anschrift und Haftpflichtversicherung des Unfallgegners mitzuteilen; der Arbeitgeber holt sich dann die gesamten Lohnkosten (bzw. den nicht über U1 gedeckten Differenzteil von 20–30 % + AG-SV!) direkt von der gegnerischen Versicherung zurück!
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
Rechtsprechung
BAG, Urteil vom 26.06.2002 – 5 AZR 522/00 (Entgeltfortzahlung bei Unfall in Nebentätigkeit)§ 6 EFZG

Mitarbeiter für Payroll gesucht

Fachkompetenz in der Entgeltabrechnung und Interesse an modernen DATEV-Workflows? Wir verstärken unser Team für flexible Remotearbeit.

Offene Stellen ansehen

Entgeltabrechnung digital auslagern

Digital Payroll Services übernimmt die monatliche Lohnbuchhaltung für Unternehmen in ganz Deutschland.

DATEV-Verarbeitung im deutschen Rechenzentrum 100% GoBD- & DSGVO-konform Pünktliche Übermittlung aller SV-Meldungen
Leistungen entdecken

Brutto-Netto- und SV-Rechner

Lohnsteuer, Arbeitgeber-Gesamtkosten und Nettoauszahlungen für Vollzeit, Teilzeit und Minijobs online kalkulieren.

Zum Rechner wechseln

Über Digital Payroll Services

Informationen über Unternehmensausrichtung, digitale Infrastruktur und standortunabhängige Mandantenbetreuung.

Mehr erfahren
Laufende Entgeltabrechnung abgeben? Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – ab 34 € pro Mitarbeiter/Monat. Lohnabrechnung abgeben? Ab 34 € / Mitarbeiter.
Kosten berechnen

Laufende Lohnabrechnung abgeben?

Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – bereits ab 34 € pro Mitarbeiter und Monat. Berechnen Sie Ihren monatlichen Festpreis direkt online.

Festpreis berechnen