- Grundsatz der digitalen Bereitstellung nach dem BAG-Urteil vom 28.01.2025 (9 AZR 48/24)
Der moderne Standard in KMU ist die 100 % papierlose Bereitstellung über DATEV Arbeitnehmer online, wodurch die Textform des § 108 Abs. 1 GewO rechtssicher erfüllt wird.
Was gilt im Mischbetrieb (Einzelne Mitarbeiter ohne Smartphone/Internet)? Hat ein einzelner Mitarbeiter im Betrieb (z. B. eine ältere Reinigungskraft oder Aushilfe) nachweislich keine Möglichkeit zur Nutzung eines digitalen Endgeräts, lässt sich dies in DATEV im jeweiligen Personalstamm individuell pro Mitarbeiter steuern:
- Individuelle Steuerung pro Personalnummer
Während 95 % der Belegschaft auf „Arbeitnehmer online (digital)“ geschlüsselt sind, wird nur bei dem einzelnen Mitarbeiter ohne Internetzugang das Kennzeichen auf „Klassische Auswertung / PDF“ belassen.
- Bereitstellung über DATEV Unternehmen online oder RZ-Druckservice
Der Arbeitgeber kann entweder nur diesen einzelnen Lohnschein aus DATEV Unternehmen online ausdrucken ODER das DATEV-Rechenzentrum übernimmt auf Wunsch vollautomatisch den Druck, die Kuvertierung und den direkten Postversand an die Privatadresse des Mitarbeiters, sodass im Betrieb und im Lohnbüro trotzdem kein einziger Briefumschlag manuell angefasst werden muss!