- Vollautomatische Berechnung nach der Nettomethode des BAG
In DATEV LODAS (Personaldaten Pfändung) und Lohn und Gehalt ist ein hochspezialisiertes Pfändungsmodul integriert, das die gesetzliche Pfändungstabelle nach § 850c ZPO sowie die Nettomethode des Bundesarbeitsgerichts (fiktive Steuer- und SV-Berechnung aus dem um unpfändbare Bezüge nach § 850a ZPO geminderten Brutto) automatisch anwendet.
- Welche Stammdaten müssen je Pfändungsfall hinterlegt werden? 1. Art der Pfändung
Gewöhnliche Gläubigerpfändung (§ 850c ZPO), privilegierte Unterhaltspfändung (§ 850d ZPO mit Eingabe des vom Gericht festgesetzten individuellen unpfändbaren Selbstbehalts/Sockelbetrags!) oder Verbraucherinsolvenz. 2. Rangfolge (Zustelldatum und Uhrzeit): Bei mehreren Pfändungen/Abtretungen steuert die laufende Rangnummer in DATEV, welcher Gläubiger vorrangig bedient wird (und bei gleichem Rang die quotalen Anteile). 3. Gesamtforderung, laufender monatlicher Unterhalt, Zinsen und Verfahrenskosten: DATEV bucht mit jeder Abrechnung den gepfändeten Betrag automatisch von der Restschuld ab, erzeugt die direkte SEPA-Überweisung mit dem Aktenzeichen an den Gläubiger und stoppt den Abzug im letzten Monat exakt beim Erreichen von 0,00 Euro Restschuld!
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