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Wann müssen Umkleidezeiten, Duschzeiten, Rüstzeiten und Reisezeiten bei Dienstreisen als Arbeitszeit vergütet werden (§ 611a Abs. 2 BGB)?

  1. Umkleidezeiten und innerbetriebliche Wegezeiten (Fremdnützigkeit bei auffälliger Dienstkleidung)

    Schreibt der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Arbeits- oder Schutzkleidung (z. B. Hygienekleidung in Praxis/Pflege/Lebensmittelbetrieb, Schutzkleidung im Handwerk oder Uniform mit deutlichem Firmenlogo) vor und muss das Umkleiden im Betrieb erfolgen (oder ist die Kleidung so auffällig, dass dem Mitarbeiter das Tragen auf dem Arbeitsweg in der Öffentlichkeit nicht zuzumuten ist), gehören die Umkleidezeiten sowie die innerbetrieblichen Wege vom Umkleideraum zum Arbeitsplatz nach ständiger BAG-Rechtsprechung zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit nach § 611a Abs. 2 BGB!

  2. Körperreinigungs- und Duschzeiten (Neues BAG-Grundsatzurteil vom 23.04.2024 – 5 AZR 212/23!)

    Verschmutzt der Arbeitnehmer bei der Arbeit so stark (z. B. durch Öl, Ruß, Chemikalien, Staub oder Gerüche), dass ihm ein Anlegen seiner Privatkleidung und der Heimweg ohne vorheriges Duschen nicht zuzumuten ist (oder schreibt die Arbeitsschutz-/Hygienevorschrift das Duschen vor), ist auch die Duschzeit im Betrieb vergütungspflichtige Arbeitszeit!

  3. Rüstzeiten (Hochfahren des PCs, Kassenabrechnung, Werkzeugvorbereitung)

    Alle vom Arbeitgeber angeordneten Vor- und Nachbereitungsarbeiten vor Schichtbeginn oder nach Ladenschluss (z. B. 10 Minuten vor Dienstbeginn alle Programme starten oder abends die Kasse zählen) sind voll vergütungspflichtig und mindestlohnrelevant!

  4. Reisezeiten bei Dienstreisen (Auswärtstätigkeiten)
    • Reisezeit innerhalb der regulären Sollarbeitszeit ist immer voll zu vergüten.
    • Reisezeit außerhalb der regulären Arbeitszeit ist voll vergütungspflichtig, wenn der Mitarbeiter als Fahrer selbst das Fahrzeug lenkt oder im Zug auf Weisung arbeitet; reist er hingegen im Zug/Flugzeug außerhalb der regulären Arbeitszeit passiv ohne Arbeitsauftrag, kann die Vergütung hierfür im Arbeitsvertrag gesondert geregelt (oder bis zur Grenze des Mindestlohns für die Gesamtarbeitszeit begrenzt) werden (vgl. BAG, Urteil vom 17.10.2018 – 5 AZR 553/17).
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
Rechtsprechung
BAG, Urteil vom 23.04.2024 – 5 AZR 212/23 (Vergütungspflicht von Umkleide-, Wege- und Körperreinigungs-/Duschzeiten); BAG, Urteil vom 17.10.2018 – 5 AZR 553/17§ 611a BGB

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