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Wie ist der 9-stellige Tätigkeitsschlüssel in den DEÜV-Meldungen aufgebaut und warum müssen Änderungen des Schulabschlusses oder der Arbeitszeit gepflegt werden?

  • Gesetzliche Pflichtangabe in jeder DEÜV-Meldung (§ 28a Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 SGB IV)

    Der 9-stellige Tätigkeitsschlüssel liefert der Bundesagentur für Arbeit und der amtlichen Beschäftigungsstatistik präzise Daten über Beruf, Bildungsstand und Vertragsform des Mitarbeiters. Fehlt er oder ist er unplausibel (z. B. Auszubildender mit Personengruppe 102, aber ohne Kennzeichen „Auszubildender“), blockiert DATEV den Monatsabschluss!

  • Der exakte Aufbau der 9 Stellen des Tätigkeitsschlüssels
    • Stellen 1 bis 5 (Ausgeübte Tätigkeit nach der Klassifikation der Berufe – KldB 2010): Ein 5-stelliger Zahlencode für den konkret ausgeübten Beruf im Betrieb (z. B. 71402 für Bürokaufmann/-frau, 72213 für Lohn- und Gehaltsbuchhalter/in); die 5. Stelle (1 bis 4) gibt das Anforderungsniveau an (1 = Helfer, 2 = Fachkraft, 3 = Spezialist/Meister, 4 = Experte/Hochschulstudium).
    • Stelle 6 (Höchster allgemeinbildender Schulabschluss): 1 = Ohne Schulabschluss, 2 = Haupt-/Volksschulabschluss, 3 = Mittlere Reife, 4 = Abitur / Fachabitur, 9 = Abschluss unbekannt.
    • Stelle 7 (Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss): 1 = Ohne beruflichen Ausbildungsabschluss, 2 = Anerkannte Berufsausbildung, 3 = Meister / Techniker / Fachwirt, 4 = Bachelor, 5 = Diplom / Magister / Master / Staatsexamen, 6 = Promotion, 9 = Unbekannt.
    • Stelle 8 (Arbeitnehmerüberlassung / Zeitarbeit): 1 = Keine Arbeitnehmerüberlassung (Standard für alle normalen Betriebe!), 2 = Arbeitnehmerüberlassung (nur für Zeitarbeitsfirmen mit AÜG-Erlaubnis).
    • Stelle 9 (Vertragsform – Vollzeit/Teilzeit & Befristung): 1 = Vollzeit unbefristet, 2 = Teilzeit unbefristet, 3 = Vollzeit befristet, 4 = Teilzeit befristet.
  • Wann muss der Tätigkeitsschlüssel im laufenden Arbeitsverhältnis aktualisiert werden? Wechselt ein Mitarbeiter von Vollzeit in Teilzeit, wird sein befristeter Arbeitsvertrag entfristet oder schließt ein Werkstudent/Azubi sein Studium bzw. seine Ausbildung erfolgreich ab, ist der 9-stellige Tätigkeitsschlüssel in den DATEV-Stammdaten zum Änderungsmonat anzupassen (eine eigene DEÜV-Änderungsmeldung nur wegen des Tätigkeitsschlüssels ist unterjährig nicht mehr erforderlich; der neue Schlüssel fließt automatisch in die nächste reguläre DEÜV-Meldung bzw. Jahresmeldung ein).

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