- Bedeutung des dreistelligen Personengruppenschlüssels in der DEÜV
Der Personengruppenschlüssel kennzeichnet in jeder DEÜV-Meldung die besondere rechtliche Stellung des Beschäftigten und wird vom Lohnprogramm streng gegen den vierstelligen Beitragsgruppenschlüssel auf Plausibilität geprüft:
- Die wichtigsten Personengruppenschlüssel für den KMU-Alltag
101– Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale: Der Standard-Schlüssel für alle normalen Voll- und Teilzeitangestellten, Arbeiter, Midijobber im Übergangsbereich sowie angestellte Fremdgeschäftsführer (auch wenn sie wegen Überschreitens der JAEG freiwillig oder privat krankenversichert sind!).102– Auszubildende ohne besondere Merkmale: Für alle regulären Azubis, deren Ausbildungsvergütung über der Geringverdienergrenze von 325,00 € liegt (Beitragsgruppe zwingend1111).103– Beschäftigte in Altersteilzeit: Für Arbeitnehmer im Blockmodell oder kontinuierlichen Modell nach dem AltTZG.105– Praktikanten: Für vorgeschriebene Vor- und Nachpraktikanten (außerhalb der Hochschul-Immatrikulation) sowie dual Studierende.106– Werkstudenten: Für ordentlich Studierende, die unter das Werkstudentenprivileg (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V – max. 20 Std./Woche im Semester) fallen (Beitragsgruppe zwingend0100bzw.0300).109– Geringfügig entlohnte Beschäftigte (Minijobber nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV): Meldung an die Minijob-Zentrale (Beitragsgruppe z. B.6100oder6500).110– Kurzfristig Beschäftigte (nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV): Bis 3 Monate / 70 Arbeitstage ohne Berufsmäßigkeit; Meldung an die Minijob-Zentrale mit Beitragsgruppe0000.118– Unständig Beschäftigte (auf weniger als 1 Woche befristete Berufstätige).119– Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters: Für weiterbeschäftigte Rentner AB Erreichen der Regelaltersgrenze (Standard-Beitragsgruppe3301).120– Versicherungspflichtige Altersvollrentner: Für weiterbeschäftigte Frührentner (vorgezogene Altersvollrente VOR Erreichen der Regelaltersgrenze; Beitragsgruppe3111) ODER für Rentner nach der Regelaltersgrenze, die per Flexirenten-Option auf die RV-Freiheit verzichtet haben (3101).121– Auszubildende, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze von 325,00 € nicht übersteigt (100 % AG-Tragung nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 SGB IV).190– Beschäftigte, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind: Insbesondere für vergütete vorgeschriebene Zwischenpraktikanten während des Studiums (Beitragsgruppe0000, Meldung an die Krankenkasse nur zur Weiterleitung der UV-Daten).
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
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