- Gesetzliches Mutterschaftsgeld (§ 19 MuSchG)
Versicherte Frauen in der GKV erhalten während der Schutzfristen Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse bis zu 13,00 Euro kalendertäglich.
- Minijobberinnen und privat versicherte Frauen
Erhalten kein Krankenkassen-Mutterschaftsgeld, sondern eine einmalige Mutterschaftsgeld-Leistung vom Bundesamt für Sociale Sicherung (BAS) in Bonn in Höhe von maximal 210,00 Euro.
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
Rechtsgrundlagen
Feedback mitteilen oder Thema einreichen
Haben Sie eine Anmerkung zu diesem Fachartikel oder fehlt Ihnen eine wichtige Abrechnungsfrage im Wiki? Senden Sie Ihren Hinweis direkt an das Fachteam.
Laufende Lohnabrechnung abgeben?
Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – bereits ab 34 € pro Mitarbeiter und Monat. Berechnen Sie Ihren monatlichen Festpreis direkt online.
Festpreis berechnen