- Gesetzliches Krankengeld (§ 44 SGB V)
Wird von der GKV nach Ablauf der 6 Wochen Entgeltfortzahlung gezahlt (70 % des Brutto, max. 90 % des Netto; steuerfrei unter Progressionsvorbehalt § 32b EStG).
- Krankengeldzuschuss des Arbeitgebers
Freiwillige oder tarifliche Leistung des Arbeitgebers ab der 7. Woche, um die Lücke zum bisherigen Netto zu schließen. In der Lohnabrechnung voll lohnsteuerpflichtig und in der SV nach § 23c SGB IV bis zur 50-€-Grenze beitragsfrei.
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
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