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Können Rürup-Verträge (Basisrente nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG) über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers bedient werden?

  • Private Vorsorge über den Arbeitgeber

    Beiträge zu einer Basisrente (Rürup-Rente) sind private Altersvorsorgeverträge und gehören grundsätzlich in die private Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers.

  • Ausnahme (Arbeitgeberfinanzierte Basisrente)

    Zahlt der Arbeitgeber freiwillig einen Zuschuss zu einer privaten Rürup-Rente des Mitarbeiters, ist dieser Zuschuss beim Arbeitnehmer voll steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn (keine bAV im Sinne des BetrAVG und keine Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG!). Der Mitarbeiter macht die Vorsorgeaufwendungen anschließend selbst in seiner Steuererklärung geltend.

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