- Entnahmephase des Wertguthabens (§ 23b SGB IV)
In der Freistellungsphase (z. B. während des Sabbaticals) wird das in der Ansparphase steuer- und SV-frei zurückgelegte Guthaben monatlich ratenweise an den freigestellten Arbeitnehmer ausgezahlt.
- Beitragsberechnung
Das ausgezahlte Wertguthaben gilt für den Monat der Entnahme als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden berechnet und abgeführt, als wäre der Mitarbeiter regulär im Betrieb anwesend.
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
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