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Wie funktioniert die Abrechnung und Abführung von KV- und PV-Beiträgen auf Betriebsrenten im Ruhestand (Zahlstellenverfahren nach § 256 SGB V)?

  • Das Zahlstellenverfahren nach § 256 SGB V

    Zahlt ein ehemaliger Arbeitgeber oder eine Pensionskasse eine Betriebsrente direkt an einen Ruheständler aus, wird die auszahlende Stelle rechtlich zur „Zahlstelle“ im Sinne der Sozialversicherung.

  • Pflichten der Zahlstelle

    Die Zahlstelle muss von der Betriebsrente (sofern sie die Freigrenze nach § 226 SGB V überschreitet) die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Rentners einbehalten und direkt an die zuständige Krankenkasse abführen.

  • Elektronisches Meldeverfahren (ZMV)

    Die monatlichen Meldungen erfolgen vollautomatisch über das digitale Zahlstellen-Meldeverfahren (ZMV) direkt aus dem DATEV-Lohnprogramm an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV).

Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
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