Zurück zur Übersicht

Wann darf eine alte Direktversicherung oder Pensionskasse noch mit 20 % nach § 40b EStG a. F. pauschal versteuert werden und wie wirkt sich das auf § 3 Nr. 63 EStG aus?

  • Bestandsschutz für Altzusagen vor dem 01.01.2005 (§ 40b EStG a. F. i. V. m. § 52 Abs. 40 EStG): Für kapitalgedeckte Direktversicherungen und Pensionskassen, die auf einer Versorgungszusage vor dem 01.01.2005 beruhen (bzw. bei denen vor dem 01.01.2018 mindestens ein Beitrag nach § 40b EStG a. F. pauschal besteuert wurde), darf die Lohnsteuer bis zu einem Höchstbetrag von 1.752,00 Euro im Kalenderjahr (bei Durchschnittsbildung für mehrere Mitarbeiter bis zu 2.148,00 €) weiterhin pauschal mit 20 Prozent (zzgl. SolZ und KiSt) erhoben werden. Der riesige Vorteil dieser Altverträge für den Mitarbeiter: Die spätere Kapitalauszahlung im Rentenalter ist für den Arbeitnehmer nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG a. F. komplett einkommensteuerfrei!

  • Wie werden § 40b-Altbeiträge in der Sozialversicherung behandelt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SvEV)?1. Werden die Beiträge zur § 40b-Altzusage vom Arbeitgeber ZUSÄTZLICH zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt (oder aus einer Sonderzahlung wie Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld per Entgeltumwandlung finanziert!), sind die pauschal mit 20 % versteuerten Beiträge komplett sozialversicherungsfrei! 2. Vorsicht Falle bei Entgeltumwandlung aus LAUFENDEM Monatsgehalt: Wird der Beitrag zu einer § 40b-Altzusage durch Umwandlung aus dem laufenden monatlichen Bruttogehalt finanziert, ist dieser Betrag nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Halbsatz 2 SvEV VOLL SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG!

  • Anrechnung auf den 8-%-Freibetrag des § 3 Nr. 63 EStG (Neuregelung seit 2018 beachten!)

    Hat ein Mitarbeiter sowohl einen alten § 40b-Vertrag als auch einen neuen Vertrag nach § 3 Nr. 63 EStG, werden die tatsächlich nach § 40b EStG a. F. pauschal versteuerten Beiträge auf das 8-%-Steuervolumen des § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG angerechnet (sie mindern also den 8-%-Steuerfreibetrag, mindern aber NICHT den 4-%-SV-Freibetrag nach § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV!).

Praxisbeispiel

Ein langjähriger Mitarbeiter hat eine Direktversicherung aus dem Jahr 2002 (Jahresbeitrag 1.752 €, einmal jährlich im November aus dem Weihnachtsgeld umgewandelt) und zusätzlich eine neue Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG. Der § 40b-Altvertrag wird im November mit 20 % pauschal versteuert (und ist wegen der Finanzierung aus der Einmalzahlung Weihnachtsgeld komplett SV-frei!); für den Neuvertrag verbleiben ihm steuerfrei noch (8 % BBG minus 1.752 €) und sozialversicherungsfrei weiterhin die vollen 4 % der BBG!

Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung

Mitarbeiter für Payroll gesucht

Fachkompetenz in der Entgeltabrechnung und Interesse an modernen DATEV-Workflows? Wir verstärken unser Team für flexible Remotearbeit.

Offene Stellen ansehen

Entgeltabrechnung digital auslagern

Digital Payroll Services übernimmt die monatliche Lohnbuchhaltung für Unternehmen in ganz Deutschland.

DATEV-Verarbeitung im deutschen Rechenzentrum 100% GoBD- & DSGVO-konform Pünktliche Übermittlung aller SV-Meldungen
Leistungen entdecken

Brutto-Netto- und SV-Rechner

Lohnsteuer, Arbeitgeber-Gesamtkosten und Nettoauszahlungen für Vollzeit, Teilzeit und Minijobs online kalkulieren.

Zum Rechner wechseln

Über Digital Payroll Services

Informationen über Unternehmensausrichtung, digitale Infrastruktur und standortunabhängige Mandantenbetreuung.

Mehr erfahren
Laufende Entgeltabrechnung abgeben? Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – ab 34 € pro Mitarbeiter/Monat. Lohnabrechnung abgeben? Ab 34 € / Mitarbeiter.
Kosten berechnen

Laufende Lohnabrechnung abgeben?

Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – bereits ab 34 € pro Mitarbeiter und Monat. Berechnen Sie Ihren monatlichen Festpreis direkt online.

Festpreis berechnen