Zurück zur Übersicht

Wie mindern laufende Zuzahlungen, selbst getragene Tankkosten oder Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten des Arbeitnehmers den geldwerten Vorteil beim Firmenwagen?

  • Grundsatz der Minderung des geldwerten Vorteils (BMF-Schreiben vom 03.03.2022)

    Zahlt der Arbeitnehmer für die außerdienstliche Nutzung eines Firmenwagens an den Arbeitgeber ein Nutzungsentgelt oder übernimmt er arbeitsvertraglich vereinbart einzelne Fahrzeugkosten aus seinem eigenen Nettolohn, mindert diese Zuzahlung unmittelbar den steuer- und sozialversicherungspflichtigen geldwerten Vorteil (den nach der 1-%-Regelung oder Fahrtenbuchmethode ermittelten Sachbezug) – maximal bis auf 0,00 Euro (ein negativer Arbeitslohn oder Werbungskostenabzug über den Sachbezugswert hinaus entsteht bei der 1-%-Methode nicht!).

  • Die 3 Arten von Arbeitnehmer-Zuzahlungen und ihre korrekte Verbuchung in DATEV
    1. Laufendes monatliches Nutzungsentgelt (Pauschale oder Kilometerpauschale per Nettoabzug): Vereinbaren Arbeitgeber und Mitarbeiter z. B. 150,00 € monatlichen Eigenanteil für eine höherwertige Fahrzeugklasse, wird dieser Betrag in DATEV als „Zuzahlung Firmenwagen“ erfasst. Er kürzt sofort oben das Steuer- und SV-Brutto des Sachbezugs UND wird unten vom Netto-Auszahlungsbetrag einbehalten!
    2. Selbst getragene laufende Betriebskosten (z. B. Arbeitnehmer zahlt sämtliche privaten Tank-/Ladekosten, Wagenwäsche oder eine private Garage selbst an Dritte): Seit der geänderten BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 30.11.2016 – VI R 2/15) mindern auch vom Arbeitnehmer auf arbeitsvertraglicher Grundlage selbst getragene Kraftstoff-, Versicherungs- oder Wartungskosten den 1-%-Vorteil im Lohnsteuerabzugsverfahren, sofern der Mitarbeiter dem Arbeitgeber die Originalbelege und den Nachweis der Kostentragung für das Lohnkonto vorlegt!
    3. Einmalige Zuzahlung zu den Anschaffungskosten (z. B. 3.000 € für Sonderausstattung bei Fahrzeugbestellung): Diese Einmalzahlung wird im Zahlungsjahr (und soweit sie den Vorteil des ersten Jahres übersteigt, durch Vortrag in den Folgejahren!) vollständig auf den monatlichen geldwerten Vorteil angerechnet, bis die Zuzahlung komplett aufgebraucht ist!
Praxisbeispiel

Der monatliche 1-%-Vorteil eines Firmenwagens beträgt 450,00 €. Der Mitarbeiter zahlt monatlich 150,00 € Nutzungsentgelt per Nettoabzug an den Arbeitgeber. In DATEV verbleibt nur noch ein zu versteuernder und zu verbeitragender geldwerter Vorteil von 450,00 € − 150,00 € = 300,00 Euro!

Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
Rechtsprechung
BFH, Urteil vom 30.11.2016 – VI R 2/15 (Minderung des 1-%-Sachbezugs durch selbst getragene Benzinkosten des Arbeitnehmers)§ 8 EStG

Mitarbeiter für Payroll gesucht

Fachkompetenz in der Entgeltabrechnung und Interesse an modernen DATEV-Workflows? Wir verstärken unser Team für flexible Remotearbeit.

Offene Stellen ansehen

Entgeltabrechnung digital auslagern

Digital Payroll Services übernimmt die monatliche Lohnbuchhaltung für Unternehmen in ganz Deutschland.

DATEV-Verarbeitung im deutschen Rechenzentrum 100% GoBD- & DSGVO-konform Pünktliche Übermittlung aller SV-Meldungen
Leistungen entdecken

Brutto-Netto- und SV-Rechner

Lohnsteuer, Arbeitgeber-Gesamtkosten und Nettoauszahlungen für Vollzeit, Teilzeit und Minijobs online kalkulieren.

Zum Rechner wechseln

Über Digital Payroll Services

Informationen über Unternehmensausrichtung, digitale Infrastruktur und standortunabhängige Mandantenbetreuung.

Mehr erfahren
Laufende Entgeltabrechnung abgeben? Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – ab 34 € pro Mitarbeiter/Monat. Lohnabrechnung abgeben? Ab 34 € / Mitarbeiter.
Kosten berechnen

Laufende Lohnabrechnung abgeben?

Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – bereits ab 34 € pro Mitarbeiter und Monat. Berechnen Sie Ihren monatlichen Festpreis direkt online.

Festpreis berechnen