- Bemessungsgrundlage (§§ 358–360 SGB III)
100 % Arbeitgeberbeitrag aus dem RV-pflichtigen Bruttoentgelt bis zur BBG-RV. Wichtiger Unterschied zu U1/U2: Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) sind voll U3-pflichtig! Auch gewerbliche Minijobber unterliegen der U3.
- Gesetzlich befreit (§ 358 Abs. 1 Satz 2 SGB III)
Bund, Länder, Gemeinden, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Privathaushalte, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sowie GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer.
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
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