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Wie wird das Insolvenzgeld nach § 165 SGB III für die letzten drei Monate vor Insolvenzeröffnung abgerechnet?

  • Schutzzeitraum (§§ 165–167 SGB III)

    Sichert das Nettoarbeitsentgelt (aus dem Brutto bis zur BBG der Arbeitslosenversicherung) für die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. Abweisung mangels Masse.

  • Abrechnung

    Reguläre Lohnabrechnung in DATEV und Ausstellung der amtlichen Insolvenzgeldbescheinigung nach § 314 SGB III; 2-monatige Ausschlussfrist für den Antrag des Arbeitnehmers (§ 324 Abs. 3 SGB III). Steuerfrei nach § 3 Nr. 2a EStG unter Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG).

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