- Schutzzeitraum (§§ 165–167 SGB III)
Sichert das Nettoarbeitsentgelt (aus dem Brutto bis zur BBG der Arbeitslosenversicherung) für die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. Abweisung mangels Masse.
- Abrechnung
Reguläre Lohnabrechnung in DATEV und Ausstellung der amtlichen Insolvenzgeldbescheinigung nach § 314 SGB III; 2-monatige Ausschlussfrist für den Antrag des Arbeitnehmers (§ 324 Abs. 3 SGB III). Steuerfrei nach § 3 Nr. 2a EStG unter Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG).
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
Rechtsgrundlagen
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