- Uneingeschränkte U2-Pflicht (§ 1 Abs. 2 AAG)
Alle Arbeitgeber – unabhängig von Betriebsgröße und Geschlechterverteilung – zahlen für männliche und weibliche Beschäftigte die U2-Umlage (aus laufendem Entgelt bis BBG-RV; Einmalzahlungen sind U2-frei).
- Volle 100-%-Erstattung durch die Krankenkasse
- Gezahlter Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 20 MuSchG) in den Schutzfristen.
- Gezahlter Brutto-Mutterschutzlohn (§ 18 MuSchG) bei Beschäftigungsverbot zuzüglich der darauf entfallenden Arbeitgeber-SV-Beiträge.
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
Rechtsprechung
BVerfG, Beschluss vom 18.11.2003 – 1 BvR 302/96§ 1 AAG
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