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Wie prüft man den Veranlagungsbescheid der Berufsgenossenschaft (Gefahrtarifstellen) und wie lassen sich zu hohe BG-Beiträge für Bürokräfte senken?

  • Bedeutung des Veranlagungsbescheids der Berufsgenossenschaft (§ 159 SGB VII): Alle 6 Jahre (mit Inkrafttreten eines neuen Gefahrtarifs) sowie bei jeder Neugründung oder Betriebsänderung erlässt die zuständige Berufsgenossenschaft einen formellen Veranlagungsbescheid, mit dem das Unternehmen in eine oder mehrere Gefahrtarifstellen (GTS) mit den jeweiligen Gefahrklassen eingestuft wird.

  • Die häufigste Kostenfalle in Produktions-, Handwerks- und Logistikbetrieben

    Viele Berufsgenossenschaften (je nach Aufbau ihres Gefahrtarifs: Gewerbezweig-Prinzip vs. Tätigkeits-Prinzip) weisen für den kaufmännischen und verwaltenden Teil des Unternehmens (Büro, Buchhaltung, Vertriebsinnendienst, Geschäftsführung) eine eigene, deutlich günstigere Büro-Gefahrtarifstelle aus als für den gewerblichen Produktions-, Werkstatt- oder Fahrbetrieb!

  • Prüfung und Zuordnung in DATEV
    1. Beim elektronischen UV-Stammdatenabruf in DATEV werden alle für das Unternehmen im Veranlagungsbescheid freigeschalteten Gefahrtarifstellen zurückgemeldet.
    2. Wird im Personalstamm in DATEV versehentlich auch den Büroangestellten die teure Handwerks-/Produktions-Gefahrtarifstelle zugeordnet, zahlt der Arbeitgeber für das Bürogehalt den 3- bis 5-fachen BG-Beitrag!
    3. Arbeitet ein Mitarbeiter teils im Büro und teils in der Produktion, ist in DATEV zu prüfen, ob die Satzung der jeweiligen BG eine prozentuale Aufteilung des Entgelts auf beide Gefahrtarifstellen erlaubt oder nach dem Schwerpunktprinzip der höheren Gefahrklasse zuordnet.
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