- Sofortmeldepflicht und Entsendemeldungen (§ 2a SchwarzArbG)
Neben der Sofortmeldung nach § 28a Abs. 4 SGB IV (Grund 20 vor Arbeitsbeginn) müssen Arbeitgeber in sensiblen Branchen (Baugewerbe, Gastronomie, Spedition/Logistik) bei grenzüberschreitenden Einsätzen im Rahmen der europäischen Entsenderichtlinie elektronische Entsendemeldungen an das Bundesfinanzdirektorium West übermitteln.
- Bereithaltung von Arbeitszeitnachweisen
Auf Verlangen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) müssen Lohnunterlagen, Stundennachweise und Arbeitsverträge am Betriebsort oder direkt digital vorgehalten werden.
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
Rechtsgrundlagen
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