- Einfaches Arbeitszeitkonto (Gleitzeit-/Überstundenkonto nach § 7 Abs. 1a SGB IV)
Dient der kurz- bis mittelfristigen flexiblen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit. Das verstetigte Monatsgehalt wird laufend versteuert und verbeitragt.
- Wertguthabenvereinbarung (Langzeit-/Sabbatical-Konto nach § 7b SGB IV)
Dient gezielt der Finanzierung längerfristiger Freistellungen (Sabbatical, Pflegezeit, Elternzeit, Vorruhestand). Das Wertguthaben muss nach § 7d SGB IV in Geld (Euro) geführt werden, bleibt in der Ansparphase steuer- und SV-frei und wird erst in der Entnahmephase verbeitragt (§ 23b SGB IV). Es erfordert die laufende Dokumentation der SV-Luft und eine gesetzliche Insolvenzsicherung nach § 7e SGB IV.
Arbeitet ein Mitarbeiter 9 Monate Vollzeit bei 75 % Gehalt, um anschließend 3 Monate bei 75 % Gehalt ein Sabbatical zu nehmen, liegt ein Wertguthaben nach § 7b SGB IV vor, das seinen durchgehenden SV-Schutz in der Freistellungsphase sichert.