Zurück zur Übersicht

Welche Bedeutung hat die Schlussbesprechung am Ende einer DRV-Betriebsprüfung (§ 28p SGB IV) oder Lohnsteuer-Außenprüfung (§ 201 AO) und wie verhandelt man Feststellungen?

  • Gesetzlicher Anspruch auf eine Schlussbesprechung (§ 201 Abs. 1 AO, § 11 Abs. 2 BVV): Bevor der Prüfer der Deutschen Rentenversicherung oder der Lohnsteuer-Außenprüfer des Finanzamts den endgültigen Prüfungsbericht und den Haftungs-/Nachforderungsbescheid erlässt, hat der Arbeitgeber das Recht auf eine Schlussbesprechung (sofern sich durch die Prüfung Änderungen der Besteuerungs- oder Beitragsgrundlagen ergeben).

  • Warum die Schlussbesprechung der wichtigste Termin zur Schadensminimierung ist
    1. Klärung streitiger Sachverhalte und Nachreichung fehlender Belege: Häufig beruhen Prüfungsfeststellungen lediglich darauf, dass ein Dokument (z. B. eine Immatrikulationsbescheinigung, ein RV-Befreiungsantrag, eine Gästeliste der Weihnachtsfeier oder ein Nachweis über das eigenbetriebliche Interesse) in der Akte fehlte. Bis zur Schlussbesprechung können diese Nachweise nachgereicht werden, sodass der Prüfer den Punkt komplett fallen lässt!
    2. Tatsächliche Verständigung bei Schätzungs- und Bewertungsspielräumen: Bei schwer ermittelbaren Sachverhalten (z. B. Aufteilung einer gemischt veranlassten Veranstaltung oder Bewertung eines Sachbezugs) kann im Rahmen der Schlussbesprechung eine verbindliche tatsächliche Verständigung erzielt werden.
    3. Antrag auf Pauschalversteuerung (§ 40 EStG) und Erlass von Säumniszuschlägen: In der Schlussbesprechung wird abgestimmt, dass etwaige Lohnsteuer-Nachforderungen pauschal vom Arbeitgeber übernommen werden (damit die Mitarbeiter nicht einzeln angeschrieben werden) und dass mangels Kenntnis der Beitragspflicht keine Säumniszuschläge nach § 24 Abs. 2 SGB IV festgesetzt werden!
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
Rechtsgrundlagen

Mitarbeiter für Payroll gesucht

Fachkompetenz in der Entgeltabrechnung und Interesse an modernen DATEV-Workflows? Wir verstärken unser Team für flexible Remotearbeit.

Offene Stellen ansehen

Entgeltabrechnung digital auslagern

Digital Payroll Services übernimmt die monatliche Lohnbuchhaltung für Unternehmen in ganz Deutschland.

DATEV-Verarbeitung im deutschen Rechenzentrum 100% GoBD- & DSGVO-konform Pünktliche Übermittlung aller SV-Meldungen
Leistungen entdecken

Brutto-Netto- und SV-Rechner

Lohnsteuer, Arbeitgeber-Gesamtkosten und Nettoauszahlungen für Vollzeit, Teilzeit und Minijobs online kalkulieren.

Zum Rechner wechseln

Über Digital Payroll Services

Informationen über Unternehmensausrichtung, digitale Infrastruktur und standortunabhängige Mandantenbetreuung.

Mehr erfahren
Laufende Entgeltabrechnung abgeben? Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – ab 34 € pro Mitarbeiter/Monat. Lohnabrechnung abgeben? Ab 34 € / Mitarbeiter.
Kosten berechnen

Laufende Lohnabrechnung abgeben?

Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – bereits ab 34 € pro Mitarbeiter und Monat. Berechnen Sie Ihren monatlichen Festpreis direkt online.

Festpreis berechnen