Zurück zur Übersicht

Warum haftet ein Auftraggeber (Generalunternehmer) nach § 13 MiLoG und § 28e Abs. 3a SGB IV verschuldensunabhängig für den Mindestlohn und die SV-Beiträge seiner Subunternehmer?

  • Verschuldensunabhängige Bürgenhaftung für den Mindestlohn fremder Subunternehmer (§ 13 MiLoG i. V. m. § 14 AEntG): Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt (sog. Generalunternehmer / Hauptauftraggeber, d. h. er gibt eine Leistung weiter, zu deren Erbringung er sich selbst gegenüber seinem Kunden verpflichtet hat!), haftet wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat, für die Ansprüche der Arbeitnehmer des Nachunternehmers (und aller weiteren Sub-Subunternehmer in der Kette!) auf Zahlung des gesetzlichen Nettomindestlohns!

    • Wichtig: Diese Haftung greift verschuldensunabhängig – der Auftraggeber kann sich vor Gericht nicht damit herausreden, er habe nicht gewusst, dass sein Subunternehmer unter Mindestlohn zahlt!
  • Zusätzliche Haftung für Sozialversicherungsbeiträge im Baugewerbe und in der Paketlogistik (§ 28e Abs. 3a bis 3g SGB IV): Im Baugewerbe (ab 275.000 € Gesamtwert) sowie in der Kurier-, Express- und Paketbranche (Paketdienstleister nach § 28e Abs. 3g SGB IV) haftet der Hauptunternehmer zusätzlich auch gegenüber den Krankenkassen für sämtliche nicht abgeführten Gesamtsozialversicherungsbeiträge und Berufsgenossenschaftsbeiträge seiner Nachunternehmer!

    • Wie befreit man sich von dieser SV-Haftung (Präqualifikation / Unbedenklichkeitsbescheinigung)? Die SV-Bürgenhaftung entfällt nur, wenn der Subunternehmer eine gültige Präqualifikationsbescheinigung bzw. lückenlose aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Einzugsstellen (Krankenkassen) und der Berufsgenossenschaft vorlegt!
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
Rechtsprechung
BAG, Urteil vom 16.05.2012 – 10 AZR 190/11 (Begriff des Generalunternehmers bei der Auftraggeberhaftung nach § 14 AEntG)§ 13 MiLoG§ 14 AENTG§ 28e SGB IV

Mitarbeiter für Payroll gesucht

Fachkompetenz in der Entgeltabrechnung und Interesse an modernen DATEV-Workflows? Wir verstärken unser Team für flexible Remotearbeit.

Offene Stellen ansehen

Entgeltabrechnung digital auslagern

Digital Payroll Services übernimmt die monatliche Lohnbuchhaltung für Unternehmen in ganz Deutschland.

DATEV-Verarbeitung im deutschen Rechenzentrum 100% GoBD- & DSGVO-konform Pünktliche Übermittlung aller SV-Meldungen
Leistungen entdecken

Brutto-Netto- und SV-Rechner

Lohnsteuer, Arbeitgeber-Gesamtkosten und Nettoauszahlungen für Vollzeit, Teilzeit und Minijobs online kalkulieren.

Zum Rechner wechseln

Über Digital Payroll Services

Informationen über Unternehmensausrichtung, digitale Infrastruktur und standortunabhängige Mandantenbetreuung.

Mehr erfahren
Laufende Entgeltabrechnung abgeben? Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – ab 34 € pro Mitarbeiter/Monat. Lohnabrechnung abgeben? Ab 34 € / Mitarbeiter.
Kosten berechnen

Laufende Lohnabrechnung abgeben?

Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – bereits ab 34 € pro Mitarbeiter und Monat. Berechnen Sie Ihren monatlichen Festpreis direkt online.

Festpreis berechnen