Verschuldensunabhängige Bürgenhaftung für den Mindestlohn fremder Subunternehmer (§ 13 MiLoG i. V. m. § 14 AEntG): Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt (sog. Generalunternehmer / Hauptauftraggeber, d. h. er gibt eine Leistung weiter, zu deren Erbringung er sich selbst gegenüber seinem Kunden verpflichtet hat!), haftet wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat, für die Ansprüche der Arbeitnehmer des Nachunternehmers (und aller weiteren Sub-Subunternehmer in der Kette!) auf Zahlung des gesetzlichen Nettomindestlohns!
- Wichtig: Diese Haftung greift verschuldensunabhängig – der Auftraggeber kann sich vor Gericht nicht damit herausreden, er habe nicht gewusst, dass sein Subunternehmer unter Mindestlohn zahlt!
Zusätzliche Haftung für Sozialversicherungsbeiträge im Baugewerbe und in der Paketlogistik (§ 28e Abs. 3a bis 3g SGB IV): Im Baugewerbe (ab 275.000 € Gesamtwert) sowie in der Kurier-, Express- und Paketbranche (Paketdienstleister nach § 28e Abs. 3g SGB IV) haftet der Hauptunternehmer zusätzlich auch gegenüber den Krankenkassen für sämtliche nicht abgeführten Gesamtsozialversicherungsbeiträge und Berufsgenossenschaftsbeiträge seiner Nachunternehmer!
- Wie befreit man sich von dieser SV-Haftung (Präqualifikation / Unbedenklichkeitsbescheinigung)? Die SV-Bürgenhaftung entfällt nur, wenn der Subunternehmer eine gültige Präqualifikationsbescheinigung bzw. lückenlose aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Einzugsstellen (Krankenkassen) und der Berufsgenossenschaft vorlegt!
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
Rechtsprechung
BAG, Urteil vom 16.05.2012 – 10 AZR 190/11 (Begriff des Generalunternehmers bei der Auftraggeberhaftung nach § 14 AEntG)§ 13 MiLoG§ 14 AENTG§ 28e SGB IV
Feedback mitteilen oder Thema einreichen
Haben Sie eine Anmerkung zu diesem Fachartikel oder fehlt Ihnen eine wichtige Abrechnungsfrage im Wiki? Senden Sie Ihren Hinweis direkt an das Fachteam.
Laufende Lohnabrechnung abgeben?
Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – bereits ab 34 € pro Mitarbeiter und Monat. Berechnen Sie Ihren monatlichen Festpreis direkt online.
Festpreis berechnen