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Wie sind Lohnansprüche und bAV-Anwartschaften bei Insolvenz des Arbeitgebers geschützt (Insolvenzgeld und Pensions-Sicherungs-Verein)?

  • Dreimonatiger Insolvenzgeld-Schutz (§ 165 SGB III)

    Übernahme der Netto-Lohnansprüche für die letzten 3 Monate vor Insolvenzeröffnung durch die Agentur für Arbeit.

  • bAV-Insolvenzschutz (§ 7 BetrAVG)

    Gesetzlicher Schutz unverfallbarer bAV-Anwartschaften (Direktzusagen, U-Kassen) über den PSVaG in Köln; Direktversicherungen sind insolvenzfest beim Versicherer angelegt.

Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung

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