- Dreimonatiger Insolvenzgeld-Schutz (§ 165 SGB III)
Übernahme der Netto-Lohnansprüche für die letzten 3 Monate vor Insolvenzeröffnung durch die Agentur für Arbeit.
- bAV-Insolvenzschutz (§ 7 BetrAVG)
Gesetzlicher Schutz unverfallbarer bAV-Anwartschaften (Direktzusagen, U-Kassen) über den PSVaG in Köln; Direktversicherungen sind insolvenzfest beim Versicherer angelegt.
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
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