- Prinzip der Dreißigstel-Methode (§ 24 Abs. 1 SGB IV, § 47 Abs. 2 SGB V analog)
Jeder Kalendermonat wird pauschal mit 30 Tagen angesetzt.
- Berechnungsformel
Teillohn = (Monatsgehalt / 30) × Anspruchstage (bezahlte Kalendertage). In DATEV wird unterschieden zwischen „Dreißigstel aus Anwesenheitstagen“ und „Dreißigstel mit Abzug der Ausfalltage“.
Ein Mitarbeiter mit 3.600,00 € Festgehalt tritt am 16. April (30 Kalendertage) ein. Für die 15 Anspruchstage vom 16.04. bis 30.04. erhält er (3.600,00 € / 30) × 15 = 1.800,00 Euro Bruttogehalt (15 Steuertage, 15 SV-Tage).